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Prätorischer Vergleich

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Durch den prätorischen Vergleich kann eine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden, ohne dass die Streitsache bereits als Klage vor dem Gericht behandelt wird. Das Gericht wirkt dabei jedoch bereits mit.

Ein solcher prätorischer Vergleichsversuch kann vor der eigentlichen Klage beim Amtstag des Bezirksgerichts beantragt werden. Die Gegnerin oder der Gegner erhält dann eine Ladung für einen Vergleichsversuch bei Gericht. Sie oder er muss dieser Ladung allerdings nicht Folge leisten.

Wenn die Geladene oder der Geladene nicht zum Vergleichsversuch erscheint oder die Parteien keine Einigung erzielen können, kann eine Klage eingebracht werden.

Erscheint die Geladene oder der Geladene jedoch bei Gericht und erzielen die Parteien eine Einigung, ist der Rechtsstreit damit beigelegt.

Stand: 20.10.2008
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Abgenommen durch:
Österreichische Richtervereinigung


 

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