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Schiedsgericht
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Schiedsgerichte werden vor allem in Angelegenheiten des internationalen Handelsverkehrs angerufen. Das Verfahren vor Schiedsgerichten ist an die Zivilprozessordnung angelehnt. Voraussetzung dafür ist die Einigung der Streitparteien auf ein Schiedsgericht (Schiedsvereinbarung) und die Anerkennung des Schiedsspruchs.
Hinweis: Für private Rechtsstreitigkeiten kann das Verfahren vor dem Schiedsgericht eher Gefahren in sich bergen, als Vorteile bringen. Deshalb unterliegen Schiedsvereinbarungen beispielweise im Verhältnis Unternehmer/Verbraucher sehr strengen Anforderungen. Im wohnrechtlichen Bereich sind sie generell unzulässig.
Die Schiedsvereinbarung
- ist eine Vereinbarung der Parteien darüber, einzelne Streitigkeiten, die zwischen ihnen entstanden sind oder künftig entstehen könnten, der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zu unterwerfen,
- kann in Form einer selbstständigen Vereinbarung oder in Form einer Klausel in einem Vertrag geschlossen werden und
- muss in einer Form geschlossen werden, die einen Nachweis derselben ermöglicht.
Wenn ein Schiedsgericht vereinbart wurde und eine Partei trotzdem vor Gericht klagt, wird die Klage zurückgewiesen, wenn die Gegnerin oder der Gegner gleich zu Beginn auf die Schiedsgerichtsbarkeit verweist.
Der Schiedsspruch hat zwischen den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils und kann nur sehr eingeschränkt angefochten werden. Ein Gericht kann nachträglich beispielweise nur angerufen werden, wenn
- keine gültige Schiedsvereinbarung vorhanden ist,
- das Schiedsgericht seine Zuständigkeit verneint hat,
- eine Partei zum Abschluss einer gültigen Schiedsvereinbarung nicht fähig war,
- eine Partei von der Bestellung einer Schiedsrichterin oder eines Schiedsrichters oder vom Schiedsverfahren nicht vorschriftsgemäß in Kenntnis gesetzt wurde,
- der Schiedsspruch eine Streitigkeit betrifft, für die die Schiedsvereinbarung nicht gilt,
- das Schiedsverfahren in einer Weise durchgeführt wurde, die Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung widerspricht,
- der Gegenstand des Streits nach österreichischem Recht nicht schiedsfähig ist oder
- der Schiedsspruch den Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung widerspricht.
Österreichische Richtervereinigung

