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Ich will jemanden klagen

Eine Klage vor Gericht sollte in einem Zivilrechtsstreit die letzte Möglichkeit – nach dem Versuch einer außergerichtlichen Streitschlichtung oder eines prätorischen Vergleichsversuchs – sein. Wenn Sie sich jedoch dazu entschlossen haben, eine Klage vor Gericht einzubringen, sollten Sie sich gezielt darauf vorbereiten.

Hinweis: Im Rahmen eines Mahnverfahrens kann das Gericht bei Geldforderungen bis 75.000 Euro ohne Verhandlung und ohne Vernehmung der Beklagten oder des Beklagten einen bedingten Zahlungsbefehl erlassen. Dieser Wert wurde mit 1. Juli 2009 erhöht.

Beratungsstellen aufsuchen

Der Gang zu einer Beratungsstelle sowie ein Erstgespräch mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt sind jedenfalls empfehlenswerte Schritte, um individuelle Beratung und Unterstützung für das Zivilverfahren zu bekommen.

Die "Erste Anwaltliche Auskunft" bei den österreichischen Rechtsanwaltskammern ist gratis. Nähere Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Rechtsauskünfte".

Anwaltliche Vertretung zu Hilfe ziehen

Sie können vor Gericht selbst handeln, die Vertretung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ist jedoch zwingend erforderlich, wenn der Streitwert vor den Bezirksgerichten 5.000 Euro übersteigt sowie vor allen höheren Gerichten (absolute Anwaltspflicht).

Wenn keine Anwaltspflicht besteht, Sie sich aber vertreten lassen wollen, dann müssen Sie sich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen (relative Anwaltspflicht). Auch eine Vertretung durch eine Notarin oder einen Notar ist möglich, wenn am Gerichtssitz weniger als zwei Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte ihren Kanzleisitz haben.

Ausnahme: Bei Streitigkeiten, die in die Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte fallen, besteht außer im Erbverfahren und im Verfahren über Unterhaltsansprüche auch bei einem Streitwert über 5.000 Euro keine absolute Anwaltspflicht.

Mehr über die Anwaltspflicht und ob Sie sich auch durch andere Personen vertreten lassen können, erfahren Sie auch unter "Parteienvertreterinnen und Parteienvertreter". Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung können mitunter erheblich sein. Wer sie zu tragen hat, erfahren Sie im Kapitel "Kosten und Verfahrenshilfe".

Unterlagen vorbereiten

Sammeln Sie alle Unterlagen und notieren Sie auch die Namen potenzieller Zeuginnen und Zeugen, um Ihre Version der Sachlage zweifelsfrei vor der Richterin oder dem Richter darlegen zu können. Nähere Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Ablauf eines Zivilverfahrens".

Stand: 04.09.2009
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion
Erstellt in Zusammenarbeit mit:
Österreichische Richtervereinigung


 

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