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Ich werde geklagt

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Eine Klage kommt meist nicht völlig überraschend, sondern kündigt sich an. In der Regel ist eine Auseinandersetzung schon länger im Gange, eine Rechnung unbezahlt oder eine Erbschaft streitig. Auch familienrechtliche Angelegenheiten haben eine Vorlaufzeit.

Kein Schreiben wegwerfen

Lesen Sie jedes Schreiben, in dem Ansprüche behauptet werden, und beachten Sie die Absenderin oder den Absender. Wenn ein Schreiben vom Gericht kommt und Sie zur Bezahlung einer Forderung aufgefordert werden, ist Eile geboten.

Beispiel:

Sie bekommen eine Mahnklage zugestellt. Sollte diese unbeantwortet bleiben, kann das einen rechtskräftigen Exekutionstitel und die zwangsweise Durchsetzbarkeit der behaupteten Ansprüche bedeuten, auch wenn diese objektiv nicht zu Recht bestehen.

Unterlagen vorbereiten

Sammeln Sie alle Unterlagen und notieren Sie auch die Namen potenzieller Zeuginnen und Zeugen, um Ihre Version der Sachlage zweifelsfrei vor der Richterin oder dem Richter darlegen zu können. Nähere Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Ablauf eines Zivilverfahrens".

Beratungsstellen aufsuchen

Lassen Sie sich beraten und vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt! Die "Erste Anwaltliche Auskunft" bei den österreichischen Rechtsanwaltskammern ist gratis. Nähere Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Rechtsauskünfte".

Einigung suchen oder Klage beantworten

Wenn die eingeklagte Forderung zu Recht besteht, können Sie den Anspruch vor Gericht anerkennen – es ergeht dann ein Anerkenntnisurteil. Damit können Sie eine längere Prozessdauer und damit auch weitere Prozesskosten verhindern.

Sehen Sie sich außerstande, eine eingeklagte Geldforderung sofort zu begleichen, können Sie – nach Anerkennung des Anspruchs – unter Umständen eine Teilzahlung vereinbaren. Damit vermeiden Sie zusätzliche Kosten zur Durchsetzung bzw. Exekution etwaiger Ansprüche.

Sollte die eingeklagte Forderung jedoch in Ihren Augen nicht zu Recht bestehen, sollten Sie – unter Einhaltung der angegebenen Frist – die Klage beantworten und Beweismittel zu Ihrer Verteidigung anführen.

Bedenken Sie jedoch immer auch die Kostenfolgen eines Zivilprozesses. Zur Einschätzung des Prozesserfolges empfiehlt es sich, im individuellen Einzelfall eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

Hinweis: Im zivilrechtlichen Verfahren besteht auch die Möglichkeit, einen gerichtlichen Vergleich zu schließen. Die Initiative dazu geht vom Gericht oder von den Parteien aus. Ebenso kann ein "prätorischer Vergleichsversuch" beim zuständigen Bezirksgericht beantragt werden. Dabei wird noch vor der eigentlichen Klage versucht, einen gerichtlichen Vergleich zu schließen.

Stand: 20.10.2008
Hinweis .
Abgenommen durch:
Österreichische Richtervereinigung


 

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