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Exekutionstitel

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Um Zwangsmittel einsetzen zu können, muss die Gläubigerin oder der Gläubiger zunächst eine Grundentscheidung, einen sogenannten "vollstreckbaren Titel" haben.

Die wichtigsten Exekutionstitel sind:

  • gerichtliche rechtskräftige Urteile eines Zivilgerichts
  • gerichtliche Zahlungsaufträge oder Zahlungsbefehle, gegen die kein Einspruch erhoben wurde
  • gerichtliche Kündigung eines Bestandvertrags, gegen die kein Einspruch erhoben wurde
  • Vergleiche vor Zivilgerichten
  • vollstreckbare Beschlüsse im Außerstreitverfahren
  • rechtskräftige Beschlüsse im Konkurs- und Ausgleichsverfahren
  • rechtskräftige Erkenntnisse der Strafgerichte über die Kosten eines Strafverfahrens oder privatrechtliche Ansprüche
  • Bescheide der Sozialversicherungsträger, mit denen Leistungen zuerkannt oder zurückgefordert werden
  • vollstreckbare Zahlungsaufträge und Rückstandsausweise der Steuerbehörden
  • rechtskräftige Sprüche von Schiedsrichtern und Schiedsrichterinnen sowie Schiedsgerichten und die vor diesen abgeschlossenen Vergleiche
  • rechtskräftige Strafverfügungen oder Straferkenntnisse im Verwaltungsstrafverfahren
Stand: 20.10.2008
Hinweis .
Abgenommen durch:
Österreichische Richtervereinigung


 

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