Inhalt:
Geschützte Arbeit
Der Begriff "Geschützte Arbeit" bezeichnet einen geförderten Arbeitsplatz auf dem freien Arbeitsmarkt.
Hinweis: Im Gegensatz dazu sind Einrichtungen wie Integrative Betriebe spezielle Betriebe, die zum Zweck der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen geschaffen wurden.
Unter "Geschützter Arbeit" werden Unterstützungen wie Integrationsbeihilfe, Lohnkostenzuschuss oder Kündigungsschutz verstanden.
Mehr dazu erfahren Sie unter Förderungen für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer.
Zuständige Behörde:
- Die zuständige Landesstelle des Bundessozialamtes
- Das Arbeitsmarktservice
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

