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Förderungen für Arbeitgeber

Es existieren zahlreiche Förderungen und Vergünstigungen für Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, vor allem finanzielle Unterstützungen:

  • Multiplikatorenausbildung (Behindertenvertrauenspersonen und Betriebsrätinnen/Betriebsräte in behindertenspezifischen Belangen)
  • Integrationsbeihilfe (Unterstützung bei den Lohnkosten)
  • Arbeitsplatzsicherungsbeihilfen
  • Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit
  • Schulungs- und Ausbildungskosten
  • Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Technische Hilfsmittel/Arbeitsplatzadaptierung
  • Spezifische Beschäftigungsprojekte
  • Förderungen investiver Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Unternehmen für Menschen mit Behinderungen
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bietet eine Broschüre zum bundesweiten arbeitsmarktpolitischen Behindertenprogramm (BABE) als Download an. Das Bundessozialamt und seine Landesstellen erklären Ihnen detailliert, welche Förderung in welchem Umfang in Anspruch genommen werden kann.

Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, die begünstigte behinderte Menschen als Lehrling einstellen, haben Anspruch auf die Lehrstellenförderung des Arbeitsmarktservice. Die Gewährung dieser Förderung erfolgt jährlich im Nachhinein.

Antragstellung

  • Sie können den Antrag formlos einbringen. Der Antrag sollte gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde, Kostenvoranschläge, Konzeptpapiere etc.) versehen sein.
  • Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
  • Es sind keine Gebühren zu entrichten.
  • Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
  • Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
  • Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
Zuständige Behörden:

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich:

  • Bei Arbeitsmarktservice und Land
  • Bei der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes
    • In Angelegenheiten der sozialen Rehabilitation nach dem Hauptwohnsitz des Menschen mit Behinderungen
    • In Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation nach dem Betriebsstandort der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
    • Bei Prämien nach dem Betriebsstandort der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
Seit Juni 2008 bietet das Bundessozialamt ein Unternehmerservice an. Das Unternehmensservice berät vor allem Klein- und Mittelbetriebe in allen mit dem Thema "Behinderung" zusammenhängenden Fragen. Es ist in ganz Österreich unter der gebührenfreien Servicenummer 0800/221 744 erreichbar.

Die Aufgaben des Unternehmensservice sind Beratung, Hilfeleistung bei der Auswahl des geeigneten Personals, durchgängige Betreuung vom Erstkontakt bis zum Ende der Beratung, Vernetzung der an der beruflichen Integration beteiligten Stellen und die Erhebung des Bedarfs der Unternehmen sowie die Weiterleitung an das Bundessozialamt.
Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz


 

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