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ÖNORMEN


Allgemeine Richtwerte

Menschen mit Behinderungen und auch Menschen mit einer nur vorübergehenden körperlichen Beeinträchtigung haben meist einen größeren Platzbedarf.

Alle Bedienungsvorrichtungen (Schalter, Taster, Toilettenspülung, Briefeinwurfschlitze, Geldautomaten, Notrufschalter etc.) müssen auch bei eingeschränkter Greiffähigkeit einfach benutzbar sein. Die ideale Höhe dafür beträgt 85 cm. Gleichzeitig sollte eine Entfernung von einer Wand von zumindest 40 cm gegeben sein. Für Sehbehinderte oder Blinde sollen taktile (d.h. tastbare) oder akustische Maßnahmen das Wahrnehmen der Information ermöglichen.

Die Bewegungsfläche (das ist jene Fläche, die frei zur Verfügung stehen soll) muss mindestens 150 cm breit und 150 cm tief sein. Dieser Raum ist nach dem Mindestplatzbedarf von Rollstuhlfahrern und Rollstuhlfahrerinnen bemessen. Bewegungsflächen können sich überschneiden. So können beispielsweise in einem Raum gleichzeitig ein WC und ein Waschbecken angebracht sein. Beide Bedienungseinrichtungen sind jedoch von einer Bewegungsfläche aus benutzbar. Allerdings darf bei öffentlichen Anlagen und Gebäuden kein Verkehrsweg (z.B. Gänge, Radwege) die minimale Bewegungsfläche beeinträchtigen.

Hinweis: Da die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer zum Teil stark voneinander abweichen, sind die Normen auch unterschiedlich stark berücksichtigt. Die Bauordnungen der einzelnen Länder sind bei dem jeweiligen Amt der Landesregierung bzw. den zuständigen Behörden und Beratungsstellen in Erfahrung zu bringen.


ÖNORMEN im Detail

Spezielle Normen für den Bau behindertengerechter Gebäude und Anlagen sind in den folgenden ÖNORMEN zusammengefasst:

Hinweis: "B" ist ein vom Normungsinstitut verwendetes internes Kürzel und bezeichnet die Zugehörigkeit zum Bauwesen.

Da jeder einzelne Mensch mit Behinderung individuelle Erfordernisse hat, gilt für diese Normen, dass sie lediglich Mindestanforderungen definieren und je nach Bedarf adaptiert werden müssen. Normen haben grundsätzlich nur empfehlenden Charakter. Sofern sie allerdings in die Bauordnungen der Länder aufgenommen wurden, sind sie gesetzlich verpflichtend umzusetzen.

ÖNORM B 1600

In der ÖNORM B 1600 sind die "Planungsgrundsätze für das Barrierefreie Bauen" definiert (z.B. Gehsteige, Rampen, Eingangsbereiche und Türen).

Die nachstehenden ÖNORMEN B 1601 bis B 1603 sind in Verbindung mit der (Basis-)ÖNORM B 1600 anzuwenden:

ÖNORM B 1601

Die ÖNORM B 1601 beinhaltet die "Planungsgrundsätze bezüglich spezieller Baulichkeiten für behinderte und alte Menschen" (z.B. Wohnungen).

ÖNORM B 1602

Die ÖNORM B 1602 behandelt das Thema "Barrierefreie Schul- und Ausbildungsstätten und Begleiteinrichtungen".

ÖNORM B 1603

Die ÖNORM B 1603 beinhaltet die "Planungsgrundlagen für barrierefreie Tourismuseinrichtungen".

ÖNORM B 1610

Mit der am 1. Februar 2008 veröffentlichten ÖNORM B 1610 "Barrierefreie Gebäude und Anlagen – Anforderungen für die Beurteilung der Barrierefreiheit" wurde aufbauend auf den Planungsgrundlagen der ÖNORM B 1600 "Barrierefreies Bauen" die Möglichkeit einer freiwilligen Zertifizierung der Barrierefreiheit von Gebäuden geschaffen.

Weitere ÖNORMEN

Zum Thema Barrierefreiheit existieren – neben den bereits genannten – noch eine ganze Reihe weiterer Normen, welche für Menschen mit Behinderungen von besonderem Interesse sind, wie beispielsweise:

  • ÖNORM EN 81-70: "Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge - Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen"
  • ÖNORM V 2102: "Technische Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen, taktile Bodeninformation"
    Sie enthält die Bestimmungen zur Kennzeichnung von Wegen und Hindernissen mit taktilen Bodeninformationen.
  • ÖNORM A 3011, Teil 3: "Grafische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation"
    Sie enthält grafische Symbole zur Kennzeichnung behindertengerechter Einrichtungen und Anlagen.
  • ÖNORM A 3012: "Visuelle Leitsysteme für die Öffentlichkeitsinformation"
    Sie enthält Regeln zur Gestaltung von Informationselementen.

ÖNORMEN werden vom Österreichischen Normungsinstitut (ON) herausgegeben und regelmäßig aktualisiert.

Hinweis: Weitere Informationen zu Normen und Kontaktadressen für Fragen und Beratungen zur barrierefreien Gestaltung in Bau- und Verkehrsangelegenheiten erhalten Sie von der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) sowie dem Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (ÖBSV).

Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend


 

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