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Allgemeines zum barrierefreien Bauen

Das seit 1. Jänner 2006 geltende Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) hat das Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Dazu zählt insbesondere der gleichberechtigte Zugang zu öffentlich verfügbaren Dienstleistungen, der durch bauliche Barrieren oftmals nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist.

Bauliche Barrieren (z.B. aufgrund von Stufen oder zu geringer Türbreiten) können nach den Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes eine Diskriminierung darstellen und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen (aber auch Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände und Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche), wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Um wirtschaftliche Härten zu vermeiden, gelten Übergangsbestimmungen. Überprüfungen sollen weiters klären, inwieweit die Beseitigung einer solchen baulichen Barriere zumutbar ist.

Durch überlegtes Planen und Bauen lassen sich künstliche Barrieren zu einem beachtlichen Teil vermeiden. Die Lebensräume werden damit für alle – nicht nur behinderte – Menschen nutzbarer gemacht und die Teilhabechancen benachteiligter Personengruppen nachhaltig verbessert.

Die Anforderungen der Grundlagen für barrierefreies Bauen sind in eigenen ÖNORMEN definiert und zusammengefasst. Diese wurden großteils in die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer aufgenommen.

Hinweis: In solchen Fällen handelt es sich um verpflichtende Bauvorschriften. Daneben finden sich auch in anderen Landesgesetzen (z.B. Aufzugsgesetze, Veranstaltungsgesetze) zwingende Bestimmungen zur Einhaltung der Barrierefreiheit. In manchen Fällen sind Förderungen an die Berücksichtigung der Normen gebunden.

Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend


 

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