Inhalt:
Universität
- Studienbeitrag .
- Zulassung zum Studium .
- Voraussetzungen für die Zulassung von ausländischen Studierenden ohne EU- bzw. EWR- Staatsangehörigkeit .
- Meldung der Fortsetzung des Studiums .
- Zulassung als außerordentlicher Studierender oder als außerordentliche Studierende .
- Zusatz- und Ergänzungsprüfungen .
- Doppel- oder Mehrfachstudium .
- Individuelle Studien .
- Beihilfen und Unterstützungen .
- Abgang von der Universität .
- Studium und Behinderung .
- Links .
Viele Entscheidungen und Überlegungen müssen schon vor dem Beginn eines Studiums getroffen werden. So z.B.:
- Aus welchen Studienrichtungen kann man auswählen?
- Welche Weiterbildungsangebote bzw. Universitätslehrgänge werden angeboten?
Hat man sich für ein Studium entschlossen, bietet das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zahlreiche Informationen für Studienanfänger und Studienanfängerinnen.
Für Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die ihr Studium (teilweise) in einem EU-Mitgliedstaat absolvieren möchten, gilt das Prinzip der Gleichbehandlung, d.h. dass die gewählte Einrichtung sie zu den gleichen Bedingungen wie die jeweiligen Staatsangehörigen aufnehmen muss. Wird an Inländer und Inländerinnen eine Beihilfe zum Ausgleich der Studiengebühren gewährt, so steht ihnen diese unter den gleichen Umständen ebenfalls zu.
Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten von "Europa für Sie" unter dem Titel: "Bildung und Studium".
Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten von "Europa für Sie" unter dem Titel: "Bildung und Studium".
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

