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Zulassung als außerordentlicher Studierender

Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen.

Hinweis: Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende.

erforderliche Unterlagen:

Sind bei der jeweiligen Universität zu erfragen

Genaue Auskünfte über die Zulassung von außerordentlichen Studierenden erteilt Ihnen das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung.
Stand: 18.2.2009
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung


 

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