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Abgang von der Universität

Der Abgang von der Universität (früher: Exmatrikulation) erfolgt bei der zuständigen Studienabteilung.

erforderliche Unterlagen:
  • Ausweis für Studierende (Studierendenausweis)
  • Studienblatt
  • 2 x das Formular "Abgangsbescheinigung" (Auflistung der abgelegten Prüfungen, auch der negativen); wird vom Rektorat ausgestellt
  • Eventuell: Entlastungsstempel der Universitätsbibliothek
Stand: 18.2.2009
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung


 

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