Inhalt:
Abgang von der Universität
Der Abgang von der Universität (früher: Exmatrikulation) erfolgt bei der zuständigen Studienabteilung.
erforderliche Unterlagen:
- Ausweis für Studierende (Studierendenausweis)
- Studienblatt
- 2 x das Formular "Abgangsbescheinigung" (Auflistung der abgelegten Prüfungen, auch der negativen); wird vom Rektorat ausgestellt
- Eventuell: Entlastungsstempel der Universitätsbibliothek
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

