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Meldung der Fortsetzung des Studiums

Nachdem die Studierende/der Studierende im 1. Semester an der Universität zugelassen wurde, muss sie/er in jedem folgenden Semester erneut die Fortsetzung des Studiums melden, um weiter studieren zu können. Hierfür ist der allenfalls erforderliche Studienbeitrag, der (ÖH-Beitrag) und der Versicherungsbeitrag mit dem übermittelten Zahlschein innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist einzuzahlen.

Frist:

Die Fortsetzungsmeldung eines Semesters gilt jeweils bis zum Ende der Nachfrist für das nächstfolgende Semester. Studierende, die im Sommersemester gemeldet sind, bleiben dies bis einschließlich 30. November.

Studierende, die im Wintersemester gemeldet sind, bleiben dies bis einschließlich 30. April.

Hinweis: In den ersten beiden Monaten des nächsten Semesters haben Sie daher das Recht, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Prüfungen abzulegen und wissenschaftliche oder künstlerische Arbeiten zur Beurteilung vorzulegen.

Eine Tabelle mit den Fristen der jeweiligen Universitäten finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung.
zuständige Behörde:

Die Studienabteilung der jeweiligen Universität

erforderliche Unterlagen:
  • Wenn nur an einer Universität Studien betrieben werden, reicht es für Studienfortsetzerinnen/Studienfortsetzer aus, den allenfalls erforderlichen Studienbeitrag mit dem übermittelten Zahlschein innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist einzuzahlen
  • Wenn Sie an mehreren Universitäten Studien betreiben, ist es erforderlich, sich an jenen Universitäten, an welchen der Studienbeitrag nicht eingezahlt wurde, persönlich rückzumelden
  • Studierende, die um einen Erlass des Studienbeitrags ansuchen wollen: zusätzlich einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags
    Dieser ist bei der Studienabteilung erhältlich und bedarf entsprechender Nachweise (z.B. Nachweis der Flüchtlingseigenschaft, Teilnahme am Mobilitätsprogramm)

Nach der Meldung der Fortsetzung des Studiums wird das Studienblatt mit der Fortsetzungsbestätigung zugeschickt.

Achtung:

Erstsemestrige und Mitbelegerinnen/Mitbeleger können die Fortsetzung des Studiums nicht mit einem Zahlschein melden.

Achtung:

Falls Sie Ihren Zahlschein verloren haben oder dieser unbrauchbar geworden ist, können Sie bei der Studienabteilung einen neuen anfordern. Das Risiko, dass der Betrag nicht rechtzeitig vor Ende der allgemeinen Zulassungsfrist einlangt, trägt die Studentin/der Student.

Wenn Sie via Onlinebanking einzahlen möchten, beachten Sie die entsprechenden Hinweise auf dem Zahlschein. Nur so ist die eindeutige Zuordnung der Zahlung möglich und somit die Zulassung oder Fortsetzungsmeldung gesichert.
Stand: 18.2.2009
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung


 

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