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Doppel- oder Mehrfachstudium

Grundsätzlich ist der allenfalls erforderliche Studienbeitrag nur einmal zu entrichten. Bei gleichzeitigem Studium an einer Universität und an einem Fachhochschul-Studiengang ist der Studienbeitrag zweimal zu entrichten, sofern für den Fachhochschul-Studiengang Studienbeiträge eingehoben werden.

Für die erstmalige Meldung der Fortsetzung des Studiums der zweiten oder weiteren Studienrichtung(en) ist vor der Meldung in der Studienabteilung um die Bewilligung der Zulassung anzusuchen.

Stand: 18.2.2009
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung


 

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