Inhalt:
Individuelle Studien
Als ordentliche Studierende/ordentlicher Studierender kann man beim Rektorat der Universität um Zulassung zu einem individuellen Diplom-, individuellen Bachelor-, bzw. individuellen Masterstudium ansuchen.
Ein derartiger Antrag wird bescheidmäßig genehmigt, wenn das beantragte Studium einem facheinschlägigen Studium gleichwertig ist.
Hinweis: Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienabteilung.
Der Antrag hat zu enthalten:- Die Bezeichnung des Studiums
- Ein Curriculum einschließlich Qualifikationsprofil
- Den Umfang in ECTS-Anrechnungspunkten
- Wenn das Studium an mehreren Universitäten durchgeführt werden soll, die Zuordnung der einzelnen Lehrveranstaltungen zu den beteiligten Universitäten
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

