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Individuelle Studien

Als ordentliche Studierende/ordentlicher Studierender kann man beim Rektorat der Universität um Zulassung zu einem individuellen Diplom-, individuellen Bachelor-, bzw. individuellen Masterstudium ansuchen.
Ein derartiger Antrag wird bescheidmäßig genehmigt, wenn das beantragte Studium einem facheinschlägigen Studium gleichwertig ist.

Hinweis: Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienabteilung.

Der Antrag hat zu enthalten:

  • Die Bezeichnung des Studiums
  • Ein Curriculum einschließlich Qualifikationsprofil
  • Den Umfang in ECTS-Anrechnungspunkten
  • Wenn das Studium an mehreren Universitäten durchgeführt werden soll, die Zuordnung der einzelnen Lehrveranstaltungen zu den beteiligten Universitäten
Stand: 18.2.2009
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung


 

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