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Computer- und Onlinespiele


Empfohlene Spiele für Kinder und Jugendliche

Empfohlene Spiele für Kinder und Jugendliche finden Sie in der Spieledatenbank der Bundesstelle für die Positivprädikatisierung von Computer- und Konsolenspielen (BuPP). In einem eigenen Bereich finden Sie empfehlenswerte kostenlose Spiele zum Herunterladen.

Weitere Informationen bietet Ihnen der Informationsfolder "Tipps und Tricks für erfolgreiches Zocken am PC und an der Konsole" sowie die Broschüre "Elterntipps für Computerspiele".

Prädikatisierung und Alterskennzeichnung

Die Bundesstelle für die Positivprädikatisierung von Computer- und Konsolenspielen (BuPP) des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend bietet Eltern und anderen Interessierten eine Entscheidungshilfe zum Kauf "guter Computerspiele".

PEGI (Pan European Game Information) ist das erste europaweite Alterseinstufungssystem für Computer- und Videospiele. Es gibt Eltern sowie Konsumentinnen/Konsumenten die Sicherheit, dass der Inhalt eines bestimmten Spiels für eine spezifische Altersgruppe geeignet ist. "PEGI Online" ist die Erweiterung für Onlinespiele.

USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) ist das deutsche Alterskennzeichnungssystem für Computerspiele.

Achtung:

Die beiden Kennzeichnungen PEGI und USK sagen nichts über sonstige Qualitäten des Spiels aus und auch nicht, ab welchem Alter das Spiel vom Schwierigkeitsgrad her passend ist. In Österreich ist eine Kennzeichnung mit PEGI oder USK derzeit nur in den Bundesländern Wien, Salzburg und Kärnten vorgeschrieben. Genaueres zur rechtlichen Lage im Bereich der Computer und Konsolespiele findet sich auf den Abschnitten der Website der Bundesstelle für die Positivprädikatisierung von Computer- und Konsolenspielen (BuPP) zum Thema Jugendschutz.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Kennzeichnung mit PEGI und USK".


Computerspielsucht

Beratungsangebot für Betroffene:

Weitere Informationen zum Thema "Onlinespiele" finden Sie auf den Seiten von Saferinternet.at.

Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend


 

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