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Berufstitel


Allgemeines zu Berufstitel

Berufstitel sind Auszeichnungen für besondere Leistungen. Sie werden vom Bundespräsidenten an Personen verliehen, die sich in langjähriger Ausübung ihres Berufes Verdienste um die Republik Österreich erworben haben. Welche Berufstitel es gibt, ist in der Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Schaffung von Berufstiteln festgelegt.

Die Anregungen zur Verleihung von Berufstiteln müssen an das jeweils zuständige Bundesministerium gerichtet werden. Dieses leitet Vorschläge, die positiv beurteilt werden, an die Präsidentschaftskanzlei weiter.

Voraussetzung:
  • Es werden nur herausragende Vertreterinnen/Vertreter ihres Berufes ausgezeichnet.
  • Es müssen nachweisbare hervorragende Leistungen auf dem jeweiligen Gebiet bzw. ausgezeichneter Verwendungserfolg bei Bundesbediensteten vorliegen
  • Die Verleihung sollte erst nach Vollendung des 50. Lebensjahres erfolgen (Ausnahme: Die Verleihung des Berufstitels Universitätsprofessorin/Universitätsprofessor kann bereits ab dem 45. Lebensjahr erfolgen)
  • Der Antrag soll spätestens innerhalb eines Jahres nach Ende der zu würdigenden Tätigkeit gestellt werden
Zuständige Behörde:

Das jeweils sachlich zuständige Bundesministerium

erforderliche Unterlagen:
Für die Anregung
  • Formloses Schreiben
  • Lebenslauf
  • Begründung für die Anregung (Darstellung der Verdienste, die die Auszeichnungswürdigkeit erweisen)

Hinweis: Zwischen Verleihungen von Auszeichnungen des Bundes (Ehrenzeichen und Berufstitel) muss ein Zeitraum von fünf Jahren liegen.

Die folgenden Abkürzungen wurden dem Österreichischem Amtskalender 2009/2010 (ÖAK) entnommen.

Achtung:

Mit der Verleihung sind keine zusätzlichen finanziellen Leistungen verbunden.


Berufstitel nach Berufsgruppen

Mögliche Berufstitel nach Berufsgruppen
Berufstitel Berufsgruppe zuständige Behörde
Hofrätin,
Hofrat (HR)
  • Für Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden und von anderen juristischen Personen öffentlichen Rechts
  • Für Lehrpersonal an mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Privatschulen
Das jeweilige Bundesministerium
Regierungsrätin,
Regierungsrat (RgR)
  • Für Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden und von anderen juristischen Personen öffentlichen Rechts
  • Für Lehrpersonal an mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Privatschulen
Das jeweilige Bundesministerium
Amtsrätin,
Amtsrat (AR)
  • Für Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden
Das jeweilige Bundesministerium
Kanzleirätin,
Kanzleirat (KzlR)
  • Für Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden
Das jeweilige Bundesministerium
Kommerzialrätin,
Kommerzialrat (KommR)
  • Für Angehörige des Wirtschaftslebens
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Ökonomierätin,
Ökonomierat (ÖkR)

  • Für Angehörige landwirtschaftlicher Berufe
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft
Medizinalrätin,
Medizinalrat (MedR)
  • Für Angehörige des ärztlichen Berufes
Das Bundesministerium für Gesundheit
Obermedizinalrätin,
Obermedizinalrat (OMedR)
  • Für Angehörige des ärztlichen Berufes
Das Bundesministerium für Gesundheit
Veterinärrätin,
Veterinärrat (VetR)
  • Für Angehörige des tierärztlichen Berufes
Das Bundesministerium für Gesundheit
Technische Rätin,
Technischer Rat (TR)
  • Für Angehörige technischer Berufe
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Baurätin honoris causa (h.c.),
Baurat honoris causa (h.c.)
  • Für Personen, die auf technisch-wissenschaftlichem, praktisch-technischem und baukünstlerischem Gebiet tätig sind
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Bergrätin honoris causa (h.c.),
Bergrat honoris causa (h.c.)
  • Für Personen, die auf dem Gebiet des Berg- und Hüttenwesens tätig sind
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Forsträtin honoris causa (h.c.),
Forstrat honoris causa (h.c.)
  • Für Personen, die auf dem Gebiet des Forstwesens tätig sind
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft
Achtung:
Hier muss ein positives Gutachten der Universität für Bodenkultur vorliegen.
Schulrätin,
Schulrat (SR)
  • Für Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt - und Wasserwirtschaft
Oberschulrätin,
Oberschulrat (OSR)
  • Für Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt - und Wasserwirtschaft
Studienrätin,
Studienrat (StR)
  • Für Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt - und Wasserwirtschaft
Oberstudienrätin,
Oberstudienrat (OStR)
  • Für Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt - und Wasserwirtschaft
Universitätsprofessorin,
Universitätsprofessor (UnivProf)
  • Für Außerordentliche Universitätsprofessorinnen/ Außerordentliche Universitätsprofessoren an Universitäten nach mehrjähriger Lehr- und Forschungstätigkeit und
  • Für Lehrpersonen (Universitätsdozentinnen/Universitätsdozenten, die nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen) an Universitäten nach einer mindestens 15-jährigen Lehr- und Forschungstätigkeit
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Kammersängerin,
Kammersänger (KSäng)
  • Für Personen, die als Künstlerinnen/Künstler an einem der Pflege der Musik oder der darstellenden Kunst gewidmeten österreichischen Kunstinstitut tätig sind
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Kammerschauspielerin,
Kammerschauspieler (KSchausp)
  • Für Personen, die als Künstlerinnen/Künstler an einem der Pflege der Musik oder der darstellenden Kunst gewidmeten österreichischen Kunstinstitut tätig sind
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Professorin,
Professor (Prof)
  • Für Personen, die auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung, der Kunst, der Volkskultur und des Musealen Sammelns tätig sind
  • Für Personen, die im Bereich der Wissenschaft tätig sind
Achtung:
Voraussetzung für die Verleihung des Titels ist ein positives Fachgutachten einer inländischen Universität oder universitätsähnlichen Einrichtung.
Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend


 

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