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Berufstitel
Allgemeines zu Berufstitel
Berufstitel sind Auszeichnungen für besondere Leistungen. Sie werden vom Bundespräsidenten an Personen verliehen, die sich in langjähriger Ausübung ihres Berufes Verdienste um die Republik Österreich erworben haben. Welche Berufstitel es gibt, ist in der Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Schaffung von Berufstiteln festgelegt.
Die Anregungen zur Verleihung von Berufstiteln müssen an das jeweils zuständige Bundesministerium gerichtet werden. Dieses leitet Vorschläge, die positiv beurteilt werden, an die Präsidentschaftskanzlei weiter.
- Es werden nur herausragende Vertreterinnen/Vertreter ihres Berufes ausgezeichnet.
- Es müssen nachweisbare hervorragende Leistungen auf dem jeweiligen Gebiet bzw. ausgezeichneter Verwendungserfolg bei Bundesbediensteten vorliegen
- Die Verleihung sollte erst nach Vollendung des 50. Lebensjahres erfolgen (Ausnahme: Die Verleihung des Berufstitels Universitätsprofessorin/Universitätsprofessor kann bereits ab dem 45. Lebensjahr erfolgen)
- Der Antrag soll spätestens innerhalb eines Jahres nach Ende der zu würdigenden Tätigkeit gestellt werden
Das jeweils sachlich zuständige Bundesministerium
- Formloses Schreiben
- Lebenslauf
- Begründung für die Anregung (Darstellung der Verdienste, die die Auszeichnungswürdigkeit erweisen)
Hinweis: Zwischen Verleihungen von Auszeichnungen des Bundes (Ehrenzeichen und Berufstitel) muss ein Zeitraum von fünf Jahren liegen.
Die folgenden Abkürzungen wurden dem Österreichischem Amtskalender 2009/2010 (ÖAK) entnommen.
Mit der Verleihung sind keine zusätzlichen finanziellen Leistungen verbunden.
Berufstitel nach Berufsgruppen
| Berufstitel | Berufsgruppe | zuständige Behörde |
|---|---|---|
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Hofrätin,
Hofrat (HR) |
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Das jeweilige Bundesministerium |
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Regierungsrätin,
Regierungsrat (RgR) |
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Das jeweilige Bundesministerium |
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Amtsrätin,
Amtsrat (AR) |
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Das jeweilige Bundesministerium |
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Kanzleirätin,
Kanzleirat (KzlR) |
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Das jeweilige Bundesministerium |
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Kommerzialrätin,
Kommerzialrat (KommR) |
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Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend |
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Ökonomierätin,
Ökonomierat (ÖkR) |
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Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft |
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Medizinalrätin,
Medizinalrat (MedR) |
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Das Bundesministerium für Gesundheit |
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Obermedizinalrätin,
Obermedizinalrat (OMedR) |
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Das Bundesministerium für Gesundheit |
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Veterinärrätin,
Veterinärrat (VetR) |
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Das Bundesministerium für Gesundheit |
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Technische Rätin,
Technischer Rat (TR) |
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Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend |
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Baurätin honoris causa (h.c.),
Baurat honoris causa (h.c.) |
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Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend |
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Bergrätin honoris causa (h.c.),
Bergrat honoris causa (h.c.) |
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Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend |
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Forsträtin honoris causa (h.c.),
Forstrat honoris causa (h.c.) |
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Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft Achtung: Hier muss ein positives Gutachten der Universität für Bodenkultur vorliegen. |
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Schulrätin,
Schulrat (SR) |
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Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt - und Wasserwirtschaft |
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Oberschulrätin,
Oberschulrat (OSR) |
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Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt - und Wasserwirtschaft |
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Studienrätin,
Studienrat (StR) |
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Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt - und Wasserwirtschaft |
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Oberstudienrätin,
Oberstudienrat (OStR) |
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Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt - und Wasserwirtschaft |
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Universitätsprofessorin,
Universitätsprofessor (UnivProf) |
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Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung |
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Kammersängerin,
Kammersänger (KSäng) |
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Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur |
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Kammerschauspielerin,
Kammerschauspieler (KSchausp) |
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Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur |
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Professorin,
Professor (Prof) |
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Achtung: Voraussetzung für die Verleihung des Titels ist ein positives Fachgutachten einer inländischen Universität oder universitätsähnlichen Einrichtung. |
Bundeskanzleramt
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

