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Allgemeines zu Standesbezeichnung und Bezeichnung
In Österreich ist "Ingenieurin"/"Ingenieur" eine sogenannte Standesbezeichnung. "Diplom-HTL-Ingenieurin/-Ingenieur" sowie "Diplom-HLFL-Ingenieurin/-Ingenieur" sind Bezeichnungen.
Die Standesbezeichnung kann an Absolventinnen/Absolventen von höheren technischen Lehranstalten (HTL) bzw. höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten (HLFL) verliehen werden.
Achtung:
Seit 1. Jänner 2007 ist nur mehr der Titel "Ingenieurin"/"Ingenieur" vorgesehen. Die Titel "Diplom-HTL-Ingenieurin/-Ingenieur" sowie "Diplom-HLFL-Ingenieurin/-Ingenieur" können nicht mehr beantragt werden. Bereits vergebene Titel behalten aber ihre Gültigkeit.
TIPP
Die gesetzlichen Grundlagen für die Verleihung der Standesbezeichnung und Bezeichnung finden Sie im Ingenieurgesetz 2006 (IngG 2006).
Die gesetzliche Grundlage zur Entrichtung der Gebühren ist im Gebührengesetz 1957 und die Verwaltungsabgabe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 geregelt.
Die gesetzliche Grundlage zur Entrichtung der Gebühren ist im Gebührengesetz 1957 und die Verwaltungsabgabe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 geregelt.
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

