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Allgemeines zu Standesbezeichnung und Bezeichnung

In Österreich ist "Ingenieurin"/"Ingenieur" eine sogenannte Standesbezeichnung. "Diplom-HTL-Ingenieurin/-Ingenieur" sowie "Diplom-HLFL-Ingenieurin/-Ingenieur" sind Bezeichnungen.

Die Standesbezeichnung kann an Absolventinnen/Absolventen von höheren technischen Lehranstalten (HTL) bzw. höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten (HLFL) verliehen werden.

Achtung:

Seit 1. Jänner 2007 ist nur mehr der Titel "Ingenieurin"/"Ingenieur" vorgesehen. Die Titel "Diplom-HTL-Ingenieurin/-Ingenieur" sowie "Diplom-HLFL-Ingenieurin/-Ingenieur" können nicht mehr beantragt werden. Bereits vergebene Titel behalten aber ihre Gültigkeit.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Verleihung der Standesbezeichnung und Bezeichnung finden Sie im Ingenieurgesetz 2006 (IngG 2006).
Die gesetzliche Grundlage zur Entrichtung der Gebühren ist im Gebührengesetz 1957 und die Verwaltungsabgabe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 geregelt.
Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend


 

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