Inhalt:
Absolventen einer höheren technischen Lehranstalt
Absolventinnen/Absolventen einer inländischen höheren technischen Lehranstalt (HTL) haben die Möglichkeit, um die Verleihung der Standesbezeichnung "Ingenieurin"/"Ingenieur" (Ing.) anzusuchen.
Hinweis: Auch ohne inländische HTL-Reifeprüfung kann ein Ingenieurtitel beantragt werden.
zuständige Behörde:
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Voraussetzung:
Mit inländischer HTL-Reifeprüfung:
- Reifeprüfung an einer inländischen HTL
- Dreijährige ingenieurmäßige Praxis
Ohne inländische HTL-Reifeprüfung:
- Gleichwertige fachliche und allgemeine Kenntnisse, die einer inländischen HTL-Reifeprüfung entsprechen
(die Kenntnisse sind durch Prüfungszeugnisse öffentlicher oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteter inländischer Schulen nachzuweisen) und - Sechsjährige fachbezogene Praxis, die gehobene Fachkenntnisse voraussetzt
Es stehen Ihnen folgende Antragsformulare zur Verfügung:
erforderliche Unterlagen:
- Mit inländischer HTL-Reifeprüfung: HTL-Reife- und Diplomprüfungszeugnis
- Ohne inländische HTL-Reifeprüfung: Prüfungszeugnis einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten inländischen Lehranstalt
- Nachweis der Identität: Geburtsurkunde
- Gegebenenfalls Nachweis über eine Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
- Gegebenenfalls Nachweis über akademische Grade (z.B. Promotions- bzw. Sponsionsurkunde)
- Nachweis über Präsenz- oder Zivildienst: Entlassungs-, Untauglichkeits-, Aufschubbescheinigung oder Wehrdienstbuch
- Nachweis der Praxis bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit:
- Von der Dienstgeberin/dem Dienstgeber unterfertigter, datierter Nachweis, der über die gehobene fachbezogene Tätigkeit der Antragstellerin/des Antragstellers Auskunft gibt
- Bei öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis: zusätzlich
- Dienstvertrag
- Nachweis der Praxis bei bei selbstständiger Erwerbstätigkeit:
- Berufsberechtigung (z.B. Gewerbeschein)
- Firmenprofil des eigenen Unternehmens
- Projektliste samt Beschreibung der Projekte, Abrechnungen, Auftragsschreiben, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Pläne
Achtung:
Die Unterlagen sind entweder im Original oder in gerichtlich bzw. notariell beglaubigter Abschrift vorzulegen.
Gebühren:
- Antrag: 13,20 Euro Bundesgebühr
- Pro Beilage: 3,60 Euro
- Bei positiver Erledigung des Antrags: zusätzlich
- Ingenieururkunde: 13,20 Euro Bundesgebühr
- Inländische HTL-Reifeprüfung: 65 Euro Bundesverwaltungsabgabe
- Ohne inländische HTL-Reifeprüfung: 130 Euro Bundesverwaltungsabgabe
Achtung:
Bei der Antragstellung sollte kein Bargeld beigelegt werden. Die Gebühren werden per Zahlschein eingefordert.
TIPP
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend bietet Absolventinnen/Absolventen einer höheren technischen Lehranstalt ausführliche Informationen zu den Themen "Ingenieurin"/"Ingenieur" mit inländischer Reifeprüfung und "Ingenieurin"/"Ingenieur" ohne inländische Reifeprüfung.
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

