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Absolventen einer höheren technischen Lehranstalt

Absolventinnen/Absolventen einer inländischen höheren technischen Lehranstalt (HTL) haben die Möglichkeit, um die Verleihung der Standesbezeichnung "Ingenieurin"/"Ingenieur" (Ing.) anzusuchen.

Hinweis: Auch ohne inländische HTL-Reifeprüfung kann ein Ingenieurtitel beantragt werden.

zuständige Behörde:

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

Voraussetzung:
Mit inländischer HTL-Reifeprüfung:
  • Reifeprüfung an einer inländischen HTL
  • Dreijährige ingenieurmäßige Praxis
Ohne inländische HTL-Reifeprüfung:
  • Gleichwertige fachliche und allgemeine Kenntnisse, die einer inländischen HTL-Reifeprüfung entsprechen
    (die Kenntnisse sind durch Prüfungszeugnisse öffentlicher oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteter inländischer Schulen nachzuweisen) und
  • Sechsjährige fachbezogene Praxis, die gehobene Fachkenntnisse voraussetzt

Es stehen Ihnen folgende Antragsformulare zur Verfügung:

erforderliche Unterlagen:
  • Mit inländischer HTL-Reifeprüfung: HTL-Reife- und Diplomprüfungszeugnis
  • Ohne inländische HTL-Reifeprüfung: Prüfungszeugnis einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten inländischen Lehranstalt
  • Nachweis der Identität: Geburtsurkunde
  • Gegebenenfalls Nachweis über eine Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
  • Gegebenenfalls Nachweis über akademische Grade (z.B. Promotions- bzw. Sponsionsurkunde)
  • Nachweis über Präsenz- oder Zivildienst: Entlassungs-, Untauglichkeits-, Aufschubbescheinigung oder Wehrdienstbuch
  • Nachweis der Praxis bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit:
    • Von der Dienstgeberin/dem Dienstgeber unterfertigter, datierter Nachweis, der über die gehobene fachbezogene Tätigkeit der Antragstellerin/des Antragstellers Auskunft gibt
    • Bei öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis: zusätzlich
      • Dienstvertrag
  • Nachweis der Praxis bei bei selbstständiger Erwerbstätigkeit:
    • Berufsberechtigung (z.B. Gewerbeschein)
    • Firmenprofil des eigenen Unternehmens
    • Projektliste samt Beschreibung der Projekte, Abrechnungen, Auftragsschreiben, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Pläne
Achtung:

Die Unterlagen sind entweder im Original oder in gerichtlich bzw. notariell beglaubigter Abschrift vorzulegen.

Gebühren:
  • Antrag: 13,20 Euro Bundesgebühr
    • Pro Beilage: 3,60 Euro
  • Bei positiver Erledigung des Antrags: zusätzlich
    • Ingenieururkunde: 13,20 Euro Bundesgebühr
    • Inländische HTL-Reifeprüfung: 65 Euro Bundesverwaltungsabgabe
    • Ohne inländische HTL-Reifeprüfung: 130 Euro Bundesverwaltungsabgabe
Achtung:

Bei der Antragstellung sollte kein Bargeld beigelegt werden. Die Gebühren werden per Zahlschein eingefordert.

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend bietet Absolventinnen/Absolventen einer höheren technischen Lehranstalt ausführliche Informationen zu den Themen "Ingenieurin"/"Ingenieur" mit inländischer Reifeprüfung und "Ingenieurin"/"Ingenieur" ohne inländische Reifeprüfung.
Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend


 

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