Deutsch | English 
HELP.gv.at
Rot-Weiss-Rote FahneIhr offizieller Amtshelfer für Österreich

Absolventen einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt

Absolventinnen/Absolventen einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt (HLFL) haben die Möglichkeit, um die Verleihung der Standesbezeichnung "Ingenieurin"/"Ingenieur" (Ing.) anzusuchen.

Auch ohne inländische HLFL-Reifeprüfung kann ein Ingenieurtitel beantragt werden.

zuständige Behörde:

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Voraussetzung:
Mit inländischer HLFL-Reifeprüfung:
  • Reifeprüfung an einer inländischen HLFL
  • Dreijährige ingenieurmäßige Praxis
Ohne inländische HLFL-Reifeprüfung:
  • Gleichwertige fachliche und allgemeine Kenntnisse, die einer inländischen HLFL-Reifeprüfung entsprechen
    (die Kenntnisse sind durch Prüfungszeugnisse öffentlicher oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteter inländischer Schulen nachzuweisen) und
  • Sechsjährige fachbezogene Praxis, die gehobene Fachkenntnisse voraussetzt

Es stehen Ihnen folgende Antragsformulare zur Verfügung:

erforderliche Unterlagen:
  • Mit inländischer HLFL-Reifeprüfung: HLFL-Reife- und Diplomprüfungszeugnis
  • Ohne inländische HLFL-Reifeprüfung: Prüfungszeugnis einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten inländischen Lehranstalt
  • Nachweis der Identität: Geburtsurkunde oder Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Gegebenenfalls Nachweis über eine Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
  • Gegebenenfalls Nachweis über akademische Grade (z.B. Promotions- bzw. Sponsionsurkunde)
  • Gegebenenfalls Nachweis über Präsenz- oder Zivildienst: Entlassungs-, Untauglichkeits-, Aufschubbescheinigung oder Wehrdienstbuch
  • Nachweis der Praxis bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit:
    • Ausstellung eines Dienstzeugnisses durch die Dienstgeberin/den Dienstgeber mit folgenden Daten: genaue Angaben über die Art der ausgeübten Tätigkeit (bei Tätigkeit auf dem elterlichen Betrieb auch eine genaue Betriebsbeschreibung), Zeitraum der Beschäftigung, gegebenenfalls Beschäftigungsverbote (z.B. Mutterschutz, Karenz) sowie Beschäftigungsausmaß (z.B. Voll-, Teilzeit)
    • Bei Beschäftigung im öffentlichen Dienst: zusätzlich
      • Einstufung (Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe) während des gesamten Beschäftigungszeitraumes
    • Bei Lehrerinnen/Lehrern: zusätzlich
      • Angabe der Unterrichtsfächer
  • Nachweis der Berufspraxis bei selbstständiger Erwerbstätigkeit:
    • Bei Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes:
      • Übergabevertrag, Schenkungsvertrag, Kaufvertrag, Pachtvertrag
      • Genaue Betriebsbeschreibung mit Angaben über die Größe des Betriebes, die Betriebszweige sowie die maschinelle Ausstattung
      • Kopien der Einheitswertbescheide
      • Gegebenenfalls Kopien der Mehrfachanträge
    • Bei sonstiger selbstständiger Erwerbstätigkeit:
      • Gewerbeschein
      • Vorlage eines repräsentativen Querschnitts der im gesamten Praxiszeitraum durchgeführten Aufträge samt Kostennoten
      • Kopien der Einkommensteuerbescheide
  • Versicherungsdatenauszug der Sozialversicherung für den gesamten Praxiszeitraum
Achtung:

Die Unterlagen sind entweder im Original oder in gerichtlich bzw. notariell beglaubigter Abschrift vorzulegen.

Gebühren:
  • Antrag: 13,20 Euro Bundesgebühr
    • Pro Beilage: 3,60 Euro
  • Bei positiver Erledigung des Antrags: zusätzlich
    • Ingenieururkunde: 13,20 Euro Bundesgebühr
    • Inländische HLFL-Reifeprüfung: 65 Euro Bundesverwaltungsabgabe
    • Ohne inländische HLFL-Reifeprüfung: 130 Euro Bundesverwaltungsabgabe
Achtung:

Bei der Antragstellung sollte kein Bargeld beigelegt werden. Die Gebühren werden per Zahlschein eingefordert.

Nähere Informationen zur Standesbezeichnung "Ingenieurin"/"Ingenieur" für Absolventinnen/Absolventen einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt
finden Sie im Merkblatt – Ingenieur des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend


 

Hilfe zur Suche .
Erweiterte Suche .

Fragen und Anregungen