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Rot-Weiss-Rote FahneIhr offizieller Amtshelfer für Österreich

Auszeichnung, das Bundeswappen im geschäftlichen Verkehr führen zu dürfen

Die Bundesministerin/der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend kann einem Unternehmen die Auszeichnung verleihen, im geschäftlichen Verkehr das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) zu führen (z.B. als Kopfaufdruck auf Geschäftspapieren).

Achtung:

Die Verwendung des Bundeswappens zur Kennzeichnung von Produkten ist verboten!

Voraussetzung:
  • Gewerbeberechtigung
  • Eintrag im Firmenbuch
  • Erwerb von Verdiensten um die österreichische Wirtschaft durch außergewöhnliche Leistungen
  • Im betreffenden Wirtschaftszweig (bundesweit) eine führende und allgemein geachtete Stellung
Zuständige Behörde:

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

erforderliche Unterlagen:

Formloses Ansuchen der Gewerbeinhaberin/des Gewerbeinhabers

Das Ansuchen sollte folgende Angaben enthalten:

  • Abriss der Unternehmensgeschichte
  • Bestehende Gewerbeberechtigung(en)
  • Darstellung jener Tätigkeiten, welche das Unternehmen vorwiegend verrichtet
  • Höhe des Jahresumsatzes und des Beschäftigtenstandes für die letzten drei Geschäftsjahre sowie der Exportanteil (vom Jahresumsatz)
  • Sonstige Umstände, aus denen das Vorliegen außergewöhnlicher Leistungen abgeleitet wird (z.B. besondere, innovative Leistungen)
  • Aufstellung sämtlicher Adressen, an denen eine Geschäftstätigkeit im Inland stattfindet
  • Handelsauskunft des Kreditschutzverbandes oder Wirtschaftsauskunft der Creditreform über das Unternehmen
  • Aktueller Firmenbuchauszug des Unternehmens
Gebühren:
  • Antrag: 43,60 Euro Bundesgebühr
  • Beilage: 3,60 Euro (jedoch maximal 21,80 Euro pro Bogen)
  • Weitere Eingaben: 13,20 Euro Bundesgebühr
  • Auszeichnungsverleihung: 490 Euro Bundesverwaltungsabgabe
  • Auszeichnungsdekret: 13,20 Euro Bundesgebühr
Frist:

Die Einzahlung dieser Bundesverwaltungsgebühren ist nach Zusendung eines Zahlscheins vorzunehmen.

Nach Einbringung des Ansuchens wird das Begutachtungsverfahren vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend eingeleitet.

Hinweis: Wenn gewünscht, wird die Verleihung auf Kosten des ausgezeichneten Unternehmens in der Wiener Zeitung veröffentlicht.

Rechtsgrundlage:

§ 68 Gewerbeordnung (GewO)

Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend


 

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