Inhalt:
Gleichbehandlungsanwaltschaft
Allgemeines zur Gleichbehandlungsanwaltschaft
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) ist eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA). Ihre Aufgabe besteht darin, das Recht auf Gleichbehandlung und Gleichstellung durchzusetzen sowie vor Diskriminierung zu schützen.
In der Ausübung ihrer Tätigkeit ist die Gleichbehandlungsanwaltschaft selbstständig und unabhängig. Als Grundlage ihrer Arbeit dient das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG).
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät Personen, die sich in folgenden Bereichen benachteiligt fühlen:
- In einem Arbeitsverhältnis in der Privatwirtschaft und in der sonstigen Arbeitswelt aufgrund
- Des Geschlechts
- Der ethnischen Zugehörigkeit
- Der Religion oder der Weltanschauung
- Des Alters
- Der sexuellen Orientierung
- In sonstigen Bereichen (Sozialschutz, Güter, Dienstleistungen, Wohnen, Bildung) aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit
- Beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen aufgrund des Geschlechts
Es stehen drei Gleichbehandlungsanwältinnen/Gleichbehandlungsanwälte zur Verfügung, wobei die Zuständigkeiten nach dem Grund der Diskriminierung und dem Bereich, in dem sie stattfindet, unterschieden werden.
Die Gleichbehandlungsanwältinnen/die Gleichbehandlungsanwälte unterstützen von Diskriminierung bzw. Belästigung betroffene Personen bei Verhandlungen mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber, informieren über die rechtlichen Mittel und unterstützen bei Beschwerden an die Gleichbehandlungskommission. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos!
- Schematisch dargestellter Beratungsablauf
- Informationsmaterial zum Bestellen oder zum Download
- Fragen und Antworten
- Onlineformular für eine Anfrage an die Zentrale der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Wien oder an das für Sie zuständige Regionalbüro
- Rechtsgrundlagen/Entscheidungen
- Gleichbehandlung in der EU
Anwälte für Gleichbehandlung
Anwalt für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Personen, die sich in der Arbeitswelt aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt fühlen, haben die Möglichkeit, sich zur Beratung an die Anwältin für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt in Wien sowie an die Regionalanwältinnen/die Regionalanwälte in Graz, Innsbruck, Klagenfurt und Linz zu wenden.
Die Gleichbehandlungsanwältin/der Gleichbehandlungsanwalt unterstützt von Diskriminierung bzw. Belästigung betroffene Personen bei Verhandlungen mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber, informiert über die rechtlichen Mittel und unterstützt bei Beschwerden an die Gleichbehandlungskommission. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos!
Anwalt für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt
Personen, die sich in der Arbeitswelt aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion oder ihrer Weltanschauung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt fühlen, haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an die Anwältin/den Anwalt für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt zu wenden.
Die Gleichbehandlungsanwältin/der Gleichbehandlungsanwalt unterstützt von Diskriminierung bzw. Belästigung betroffene Personen bei Verhandlungen mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber, informiert über die rechtlichen Mittel und unterstützt bei Beschwerden an die Gleichbehandlungskommission. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos!
Anwalt für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen und für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
Personen, die sich in sonstigen Bereichen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder aufgrund des Geschlechts beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen benachteiligt fühlen, haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an die Anwältin/den Anwalt für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen und für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zu wenden.
Die Gleichbehandlungsanwältin/der Gleichbehandlungsanwalt unterstützt von Diskriminierung bzw. Belästigung betroffene Personen, informiert über die rechtlichen Mittel und begleitet und vertritt die Betroffene oder den Betroffenen bei Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos!
Bundeskanzleramt - Frauen und Gleichstellung

