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Reisepass – Verlust oder Diebstahl


Verlust oder Diebstahl im Inland

Bei einem Diebstahl Ihres Reisepasses erstatten Sie eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei. Mit der Bestätigung der Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der Passbehörde eine Neuausstellung eines Reisepasses beantragen.

Bei einem Verlust Ihres Reisepasses genügt bei Antragstellung eines neuen Reisepasses die mündliche Bekanntgabe des Verlustes gegenüber der Passbehörde (eine Verlustanzeige ist nicht notwendig).


Verlust oder Diebstahl im Ausland

Vorgehensweise im Ausland

Erstatten Sie eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei. Mit dieser Anzeige wenden Sie sich an die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat), damit ein Notpass für die Rückfahrt ausgestellt werden kann.

Hinweis: Mit 1. Juli 2009 ist eine Einreise in die USA mit einem österreichischen Notpass im Rahmen des "Visa Waiver Program" nicht mehr möglich. Die Einreise mit einem Notpass ist lediglich in Verbindung mit einem Visum der US-Vertretungsbehörde möglich. Hierbei sind zu beachten: die Vereinbarung eines Interviewtermins bei der US-Vertretungsbehörde, die Kosten von derzeit 107,42 Euro und die Bearbeitungsdauer von mindestens zwei Werktagen.

Ziehen Sie aufgrund der Bearbeitungszeit für ein US-Visum auch die Möglichkeit der Ausstellung eines Expresspasses im Inland in Betracht.

Die angeführten Bestimmungen gelten auch dann, wenn das eigentliche Urlaubsziel nicht die USA ist, sondern ein US-Flughafen nur für die Weiterreise (Transit) benutzt werden muss.

Beachten Sie bitte generell die jeweiligen Einreisebestimmungen der einzelnen Länder. Informationen darüber erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Vorgehensweise im Inland

Bei einem Diebstahl Ihres Reisepasses müssen Sie mit der ausländischen Diebstahlsanzeige eine neuerliche Diebstahlsanzeige bei der Polizei in Österreich erstatten. Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der Passbehörde einen Antrag auf Neuausstellung eines Reisepasses stellen.

Bei Verlust Ihres Reisepasses genügt bei Antragstellung eines neuen Reisepasses die mündliche Bekanntgabe des Verlustes gegenüber der Passbehörde (eine Verlustanzeige im Inland ist nicht notwendig).

Stand: 15.7.2009
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres


 

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