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Was ist Wohnungseigentum?

Wohnungseigentum ist das dem Miteigentümer oder der Miteigentümerin einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, eine selbstständige Wohnung, eine sonstige selbstständige Räumlichkeit oder einen Kfz-Abstellplatz ausschließlich zu nutzen und hierüber allein zu verfügen.

Der Wohnungseigentümer oder die Wohnungseigentümerin ist immer Miteigentümerin einer Liegenschaft, er oder sie verfügt also auch über einen ideellen Anteil an der gesamten Liegenschaft. Im Unterschied zu dem "schlichten Miteigentümer" oder der "schlichten Miteigentümerin" hat der Wohnungseigentümer oder die Wohnungseigentümerin mit seinem oder ihrem Miteigentumsanteil an der Liegenschaft untrennbar das Recht zur ausschließlichen Nutzung einer bestimmten Wohnung auf dieser Liegenschaft. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen (Verbücherung).

Ein im Grundbuch verbrieftes Eigentum – egal ob eine Person alleiniger Eigentümer oder alleinige Eigentümerin ist oder mehrere Personen gemeinsam Eigentümer oder Eigentümerinnen sind – kann man nur an Liegenschaften (Grundstück samt den darauf errichteten Gebäuden) haben, nicht aber an einer einzelnen Wohnung in einem Gebäude. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ermöglicht es aber, einen Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft mit dem Recht auf ausschließliche Nutzung einer bestimmten Wohnung auf dieser Liegenschaft zu verbinden.

Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Justiz


 

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