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Nebenkosten beim Wohnungs- und Grundstückskauf

NEU: Die Gebühren wurden mit 1. Juli 2009 zum Teil erhöht.


Finanzen prüfen

Um die Ausgaben für das Wohnen als Anteil am Haushaltsbudget einzuschätzen, orientieren Sie sich an der Faustregel, wonach die Wohnung nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens kosten sollte.


Maklerprovision

Für die Vermittlung eines Kaufvertrags müssen sowohl der Käufer oder die Käuferin als auch der Verkäufer oder die Verkäuferin der Wohnung bzw. des Grundstücks in der Regel eine Provision bezahlen.

Verhandeln Sie über eine niedrigere Provision, bevor Sie einen Vermittlungsauftrag unterschreiben!

Die maximale Provision für Käufer oder Käuferin sowie Verkäufer oder Verkäuferin berechnet sich bei einem Kaufpreis folgendermaßen:

Höhe der Provision in Abhängigkeit des Kaufpreises
Wert Provision
bis 36.336,42 Euro vier Prozent des Wertes
von 36.336,42 Euro bis 48.448,51 Euro 1.453,46 Euro
über 48.448,51 Euro drei Prozent des Wertes
Achtung:

Zu diesen Provisionsbeträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 20 Prozent hinzuzurechnen.

Hinweis: Die oben genannten Beträge sind Höchstgrenzen, aber keine "amtlichen Fixpreise". Sie gelten nicht für Investanlagen.


Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises. Wenn Sie eine Wohnung von einem nahen Verwandten oder einer nahen Verwandten kaufen, beträgt sie nur zwei Prozent.

Hinweis: Kaufpreis ist jede Leistung, die der Erwerber oder die Erwerberin zu erbringen hat, um das Grundstück oder die Wohnung zu erhalten. Dazu zählen neben dem vereinbarten Barkaufpreis auch die vom Erwerber oder von der Erwerberin übernommenen Schulden des Verkäufers oder der Verkäuferin (z.B. Wohnbaudarlehen) und der Wert des dem Verkäufer oder der Verkäuferin allenfalls vorbehaltenen Wohnungs- oder Fruchtgenussrecht.

Achtung:

Ab 1. August 2008 unterliegen auch Grundstückserwerbe von Todes wegen (z.B. im Wege einer Erbschaft) und durch Schenkung der Grunderwerbsteuer. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist der dreifache Einheitswert.

Steuerschuldner oder Steuerschuldnerinnen sind bei Grundstückserwerben von Todes wegen und bei Schenkungen auf den Todesfall der Erwerber oder die Erwerberin, bei Schenkungen unter Lebenden die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen (somit der Geschenkgeber oder die Geschenkgeberin und der Geschenknehmer oder die Geschenknehmerin).

Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer sowie Informationen zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen.

Grundbuchsgebühr

Für die Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung) ist eine Gebühr von einem Prozent des Kaufpreises zu entrichten. Sollten Sie das Kaufobjekt durch eine Hypothek belasten, fallen nochmals 1,2 Prozent vom Wert des Pfandrechts für dessen Eintragung an. Hinzu kommen noch 45 Euro Eingabengebühr. Die Vergebührung des Kredites erfolgt durch das jeweilige Kreditinstitut zu den üblichen Banktarifen.


Anwalts- oder Notarskosten

Da in der Regel der Kaufvertrag von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin oder einem Notar oder einer Notarin errichtet wird und dieser oder diese auch den Antrag auf Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung) stellt, muss der Käufer oder die Käuferin weitere Kosten einkalkulieren. Die Höhe richtet sich primär nach dem Kaufpreis und ist durch die jeweiligen Kammertarife festgelegt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.


Kosten für die Beglaubigung der Unterschriften

Für die Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung) ist es notwendig, dass die Unterschriften auf dem Kaufvertrag bzw. auf der Pfandbestellungsurkunde beim Hypothekardarlehen gerichtlich oder notariell beglaubigt sind.

Die Kosten dafür richten sich nach der Bemessungsgrundlage (Kaufpreis, Höhe des Pfandrechts) und sind durch den jeweiligen Kammertarif festgelegt.

Wenn Sie den Vertragserrichter oder die Vertragserrichterin selbst aussuchen können, vergleichen Sie die Kosten und den Umfang der Leistungen für die Errichtung und grundbücherliche Durchführung des Kaufvertrages mehrerer Anwälte und Anwältinnen oder Notare oder Notarinnen.
Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Justiz


 

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