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Gemeindewohnungen
Viele Städte und Gemeinden stellen sehr günstige Wohnungen zur Verfügung. Die Voraussetzungen, um sich vormerken zu lassen, variieren aber stark.
In den meisten Fällen verlangte Voraussetzungen für die Anmeldung:
- bestimmtes Mindestalter
- Staatsbürgerschaft
- Österreichischer Staatsbürger oder österreichische Staatsbürgerin oder
- EU-Bürger oder EU-Bürgerin oder
- EWR-Bürger oder EWR-Bürgerin oder
- Flüchtling nach Genfer Konvention
- Mindestdauer des Hauptwohnsitzes: in österreichischen Gemeinden gelten unterschiedliche Regelungen diesbezüglich (in Wien: mindestens zwei Jahre)
- die Summe der Nettoeinkommen aller mitziehenden Personen darf bestimmte jährliche Höchstgrenzen nicht übersteigen
Erledigen Sie Ihren Antrag auf Zuweisung einer Gemeindewohnung online.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Behörde das Verfahren anbietet.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Behörde das Verfahren anbietet.
Um sich für eine Gemeindewohnung anzumelden, müssen beispielsweise in Wien u.a. folgende Vormerkgründe bestehen:
- Überbelag
- Gesundheitsschädlichkeit der bisherigen Wohnung (z.B. aufsteigende Grundfeuchtigkeit)
- Krankheits-, altersbedingter Wohnungsbedarf
(in diesem Fall muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden) - Familiensplitting
- Wohnungsbedarf wegen unverschuldeter Aufgabe von Dienstwohnungen
- getrennter Haushalt
- Jungwienervormerkung
- Wohnungen für behinderte Personen
TIPP
Weitere Informationen über die Anmeldung einer Gemeindewohnung in Wien finden Sie auf den Seiten der Stadt Wien.
erforderliche Unterlagen:
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bzw. EWR-/EU-Pass oder Flüchtlingsnachweis)
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (wenn verheiratet)
- Sozialversicherungskarte
- aktueller Einkommensnachweis
- Nachweis der Niederlassungsbewilligung (bei ausländischen Mitziehenden)
- Nachweis über das Rechtsverhältnis in der derzeitigen Wohnung (z.B. Hauptmietvertrag, Untermietvertrag)
- eventuell Mutter-Kind-Pass
- eventuell gerichtliche Bescheide (z.B. Pflegschaftsnachweis, Scheidungsurteil)
- eventuell Sterbeurkunde (bei verwitweten Personen)
Die oben angeführten Dokumente werden sowohl vom Wohnungswerber oder von der Wohnungswerberin als auch von Mitziehenden benötigt.
Hinweis: Seit Oktober 2002 ist es möglich, dass sich zwei miteinander lebende Personen (z.B. Lebensgemeinschaft) für eine Gemeindewohnung gemeinsam eintragen lassen können.
TIPP
Detaillierte Informationen über Einkommensgrenzen erhalten Sie beim Stadt- oder Gemeindeamt des jeweiligen Wohnortes.
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
