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Gemeindewohnungen

Viele Städte und Gemeinden stellen sehr günstige Wohnungen zur Verfügung. Die Voraussetzungen, um sich vormerken zu lassen, variieren aber stark.

In den meisten Fällen verlangte Voraussetzungen für die Anmeldung:

  • bestimmtes Mindestalter
  • Staatsbürgerschaft
    • Österreichischer Staatsbürger oder österreichische Staatsbürgerin oder
    • EU-Bürger oder EU-Bürgerin oder
    • EWR-Bürger oder EWR-Bürgerin oder
    • Flüchtling nach Genfer Konvention
  • Mindestdauer des Hauptwohnsitzes: in österreichischen Gemeinden gelten unterschiedliche Regelungen diesbezüglich (in Wien: mindestens zwei Jahre)
  • die Summe der Nettoeinkommen aller mitziehenden Personen darf bestimmte jährliche Höchstgrenzen nicht übersteigen
Formulare/Online-Amtswege
Erledigen Sie Ihren Antrag auf Zuweisung einer Gemeindewohnung online.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Behörde das Verfahren anbietet.
 

Um sich für eine Gemeindewohnung anzumelden, müssen beispielsweise in Wien u.a. folgende Vormerkgründe bestehen:

Weitere Informationen über die Anmeldung einer Gemeindewohnung in Wien finden Sie auf den Seiten der Stadt Wien.
erforderliche Unterlagen:
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bzw. EWR-/EU-Pass oder Flüchtlingsnachweis)
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (wenn verheiratet)
  • Sozialversicherungskarte
  • aktueller Einkommensnachweis
  • Nachweis der Niederlassungsbewilligung (bei ausländischen Mitziehenden)
  • Nachweis über das Rechtsverhältnis in der derzeitigen Wohnung (z.B. Hauptmietvertrag, Untermietvertrag)
  • eventuell Mutter-Kind-Pass
  • eventuell gerichtliche Bescheide (z.B. Pflegschaftsnachweis, Scheidungsurteil)
  • eventuell Sterbeurkunde (bei verwitweten Personen)

Die oben angeführten Dokumente werden sowohl vom Wohnungswerber oder von der Wohnungswerberin als auch von Mitziehenden benötigt.

Hinweis: Seit Oktober 2002 ist es möglich, dass sich zwei miteinander lebende Personen (z.B. Lebensgemeinschaft) für eine Gemeindewohnung gemeinsam eintragen lassen können.

Detaillierte Informationen über Einkommensgrenzen erhalten Sie beim Stadt- oder Gemeindeamt des jeweiligen Wohnortes.

Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend


 

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