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"Genossenschaftswohnungen"

"Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden.

Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen. Adressen finden Sie auf den Seiten des Österreichischen Verbands gemeinnütziger Bauvereinigungen.
Voraussetzung:

Die Anspruchsvoraussetzungen für "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

  • Staatsbürgerschaft
    • österreichischer Staatsbürger oder österreichische Staatsbürgerin oder
    • EU-Bürger oder EU-Bürgerin oder
    • EWR-Bürger oder EWR-Bürgerin oder
    • Nicht-EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürgerin mit Aufenthaltsgenehmigung oder
    • Flüchtling nach Genfer Konvention
  • Altersgrenzen
    • vollendetes 18. Lebensjahr (eine Anmeldung ist aber bereits ab dem vollendeten 17. Lebensjahr möglich)
  • Einkommensgrenzen
    • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
  • die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden
erforderliche Unterlagen:

Hinweis: Es können noch weitere Unterlagen notwendig sein.

Kosten:
  • einmaliger Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag)
  • monatliches Entgelt (Mietzins)
Zur Finanzierung des Grund- und Baukostenbeitrags können Sie beispielsweise in Wien unter bestimmten Voraussetzungen um ein Eigenmittelersatzdarlehen ansuchen. Auf unserer Seite "Förderungen und Finanzierungen" finden Sie eine Linkliste zu den zuständigen Behörden in allen Bundesländern.

Stand: 1.1.2009
Haftungsausschluss .
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Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend


 

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