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Kanalanschluss

Wenn der Bauplatz von einem bestehenden Straßenkanal ohne Verbindung über eine andere Liegenschaft nicht weiter als 30 Meter entfernt ist, müssen alle Abwässer unterhalb der Verkehrsfläche in den Kanal geleitet werden.

Es ist empfehlenswert, Informationen über den Kanalanschluss und die Höhe der Anschlussgebühren vor dem Kauf des Grundstücks einzuholen.

Je nach Rechtsgrundlage in Ihrem Bundesland kann bei erstmaligem Anschluss an den Straßenkanal eine Kanaleinmündungsgebühr zu entrichten sein. Im Fall der zusätzlichen Errichtung von Neubauten, Zusatzbauten oder bei Umwandlung von Teilkanalisation (z.B. eines Regenwasserkanals in eine Vollkanalisation) können Ergänzungsgebühren eingehoben werden.

Ebenso kann es notwendig sein, dass Sie vor der Errichtung oder Änderung von bereits vorhandenen Kanalanschlüssen oder -anlagen einen Kanalplan ausarbeiten lassen müssen.

Hinweis: In vielen Gemeinden ist bei Baueinreichungen der Kanalplan eine Bedingung für die Erteilung einer Baubewilligung.

Wenn zur Errichtung des Kanalanschlusses Aufgrabungsarbeiten außerhalb Ihres Grundstücks erforderlich sind, benötigen Sie unter Umständen eine Aufgrabungsbewilligung.

Hinweis: Wenn kein Kanalanschluss möglich ist, kann das Schmutzwasser in einer Senkgrube gesammelt und von einem Entsorgungsunternehmen regelmäßig abtransportiert oder mittels Kläranlage auf dem eigenen Grundstück geklärt und versickert werden.

Senkgruben und Kläranlagen müssen ebenfalls geplant und von der Behörde genehmigt werden. Auch in diesem Fall fallen regelmäßig Kosten an, die in der Bauplanung berücksichtigt werden sollten.

Zuständige Behörde:
  • Die Gemeinde bzw. der Magistrat
  • In Wien
    • Kanaleigentümerin: die MA 30 – Wien Kanal
    • Aufgrabungsarbeiten: die MA 28 – Straßenverwaltung und Straßenbau
    • Meldung der Fertigstellung: die MA 37 – Baupolizei
Die Stadt Wien bietet Tipps zur Kostenplanung für den Hauskanal an.
Stand: 1.1.2009
Hinweis .
Abgenommen durch:
Stadt Wien – Baupolizei

 

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