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Wasseranschluss

Bei jedem Gebäude mit Aufenthaltsräumen muss die hinreichende Versorgung mit gesundheitlich einwandfreiem Trinkwasser gesichert sein. Weiters muss in einigen Bundesländern die Versorgung mit ausreichend Löschwasser nachgewiesen werden.

Falls ein Wasseranschluss vorhanden ist, sollten Sie Folgendes überprüfen und die Inbetriebnahme dem örtlichen Wasserversorger bekannt geben:

  • Ist der bestehende Anschluss mit seinem Rohrdurchmesser und dem Druck ausreichend?
  • Wo befindet sich der Wasserzähler?
  • In welchem Zustand sind all diese Anlagen bei Beginn der Bauarbeiten?

Ist kein Wasseranschluss vorhanden, sollten Sie über den lokalen Wasserversorger herausfinden, ob in der Nähe eine öffentliche Trinkwasserleitung ist. Den Anschluss an die öffentliche Trinkwasserleitung und die Zuleitung zum Bauobjekt müssen Sie beantragen. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Gemeinde.

Es ist auch möglich, zu Beginn des Hausbaus einen provisorischen Wasseranschluss zu errichten, der dann bei Fertigstellung des Wohnhauses in einen fixen Wasseranschluss umgebaut wird.
Wasserbezugsanmeldung

Beim erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an die Wasserversorgung der Gemeinde kann es notwendig sein, dass Sie ein Ansuchen stellen müssen. Wenden Sie sich bezüglich der Vorgehensweise und der Kosten an das jeweils zuständige Wasserwerk (in Wien an die MA 31 – Wiener Wasserwerke).

Formulare/Online-Amtswege
Erledigen Sie Ihren Antrag auf Herstellung eines Wasseranschlusses online.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Behörde das Verfahren anbietet.
 

Gegebenenfalls muss auch die fachgemäße Herstellung der Verbrauchsanlage (ab der Übergabestelle) dem Wasserwerk gemeldet werden (Fertigstellungsmeldung durch ein zugelassenes Installationsunternehmen).

Gebühren:
  • Wasserbezugsgebühr für das abgegebene Wasser
  • Wasserzählergebühr für die Bereitstellung und laufende Wartung des Wasserzählers

Hinweis: Die Höhe der Gebühren ist in den einzelnen Widmungsgebieten unterschiedlich.

Formulare/Online-Amtswege
Erledigen Sie Ihre Wasserzählerstand-Meldung online.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Behörde das Verfahren anbietet.
 
Stand: 1.1.2009
Hinweis .
Abgenommen durch:
Stadt Wien – Baupolizei

 

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