Inhalt:
Herstellung von Verkehrsflächen
Die Gemeinde ist berechtigt, bei erstmaligem Anbau an Verkehrsflächen (z.B. Fahrbahnen und Parkplätze) einen Beitrag zu den Herstellungskosten dieser Flächen von den Anliegerinnen/Anliegern einzuheben.
Hinweis: Auch für schon bestehende Verkehrsflächen kann vor erstmaligem Bau auf bisher unbebauten Bauplätzen dieser Betrag eingehoben werden.
Zuständige Behörde:
Hinweis: Die konkrete Höhe der Gebühren bzw. des Kostenersatzes sowie die einschlägigen Auflagen erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.
Abgenommen durch:
Stadt Wien – Baupolizei
Stadt Wien – Baupolizei
