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Rot-Weiss-Rote FahneIhr offizieller Amtshelfer für Österreich

Herstellung von Verkehrsflächen

Die Gemeinde ist berechtigt, bei erstmaligem Anbau an Verkehrsflächen (z.B. Fahrbahnen und Parkplätze) einen Beitrag zu den Herstellungskosten dieser Flächen von den Anliegerinnen/Anliegern einzuheben.

Hinweis: Auch für schon bestehende Verkehrsflächen kann vor erstmaligem Bau auf bisher unbebauten Bauplätzen dieser Betrag eingehoben werden.

Zuständige Behörde:

Hinweis: Die konkrete Höhe der Gebühren bzw. des Kostenersatzes sowie die einschlägigen Auflagen erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.

Stand: 1.1.2009
Hinweis .
Abgenommen durch:
Stadt Wien – Baupolizei

 

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