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Müllentsorgung
Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr kann es je nach Rechtslage in Ihrem Bundesland notwendig sein, dass Sie ein schriftliches Ansuchen stellen müssen.
Hinweis: In manchen Gemeinden wird der Müll durch Privatfirmen entsorgt. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Gemeinde.
- Das Ansuchen ist in der Regel gebührenfrei
- Die Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße sind unterschiedlich geregelt
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Behörde das Verfahren anbietet.
Hinweis: Bei Neubauten ist die Festlegung der Aufstellplätze für Müllbehälter ein Bestandteil der Baueinreichung. Es ist empfehlenswert, den Aufstellplatz der Mülltonnen so zu planen, dass die Entleerung auch ohne Ihre Anwesenheit möglich ist.
Als Sperrmüll werden sperrige Abfälle, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die öffentlichen Restmüllsäcke passen (z.B. Matratzen, Waschbecken, Fenster, Sportartikel, Gartenmöbel, Bodenbelagsrollen, Kunststoffrohre), bezeichnet.
Um Sperrmüll beseitigen zu lassen, ist meist ein gesonderter Termin mit der zuständigen Behörde zu vereinbaren. Die Sperrmüllabfuhr ist meistens kostenpflichtig.
Stadt Wien – Baupolizei
