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Staatsbürgerschaftsnachweis

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.

Bei der Antragstellung ist der zuständigen Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.

Zuständige Behörde:

Hinweis: Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde.

Formulare/Online-Amtswege
Beantragen Sie den Staatsbürgerschaftsnachweis online. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Behörde das Verfahren anbietet.
 
erforderliche Unterlagen:
Gebühren:
  • Bundesgebühr: 26,40 Euro
  • Landesabgabe: je nach Bundesland unterschiedlich

Hinweis: Noch nicht vergebührte Dokumente (z.B. ausländische Geburts- oder Heiratsurkunden), die bei der Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises vorzulegen sind, können in bar oder – falls die Möglichkeit besteht – mittels alternativer Zahlungsmöglichkeiten (z.B. Bankomat-/Kreditkarte) vergebührt werden.

Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres


 

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