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Staatsbürgerschaftsnachweis
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.
Bei der Antragstellung ist der zuständigen Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.
- Die Gemeinde (der Gemeindeverband) bzw. der Magistrat
- In Wien: die Magistratischen Bezirksämter bzw. die Staatsbürgerschaftsevidenz oder die Standesämter
Hinweis: Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde.
- Bestätigung der Meldung
- Geburtsurkunde
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Falls erforderlich: zusätzlich
- Heiratsurkunde
- Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
- Verleihungsbescheid
- Bundesgebühr: 26,40 Euro
- Landesabgabe: je nach Bundesland unterschiedlich
Hinweis: Noch nicht vergebührte Dokumente (z.B. ausländische Geburts- oder Heiratsurkunden), die bei der Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises vorzulegen sind, können in bar oder – falls die Möglichkeit besteht – mittels alternativer Zahlungsmöglichkeiten (z.B. Bankomat-/Kreditkarte) vergebührt werden.
Bundesministerium für Inneres

