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Personalausweis – Neuausstellung


Allgemeine Informationen

Eine Personalausweis-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:

  • alter Personalausweis ist abgelaufen
  • Namensänderung
  • Eintragung eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin
  • Verlust oder Diebstahl
  • Personalausweis gibt die Identität nicht wieder

Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden (Verlängerungen und nachträgliche Eintragungen sind nicht möglich).


Voraussetzungen

österreichische Staatsbürgerschaft


Zuständige Stelle

die Passbehörde:

Hinweis: Den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises können Sie bei Ihrer Wohnsitz-Passbehörde stellen, aber auch bei jeder anderen Passbehörde innerhalb Österreichs. Ebenso nehmen einige Gemeinden Personalausweisanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Passbehörde weiter. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Gemeinde.


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises müssen Sie persönlich stellen.

Falls Sie den Personalausweis bei der Passbehörde beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über eine Gemeinde benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises".

Der Personalausweis wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen per Post an die von Ihnen angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt.

Hinweis: Bei Antragstellung über die Gemeinde müssen Sie mit einer längeren Wartezeit rechnen.

Die folgenden Passbehörden bieten Ihnen die Möglichkeit, eine Online-Terminreservierung für Ihren Personalausweisantrag vorzunehmen:

Erforderliche Unterlagen

Wurde der Personalausweis gestohlen, benötigen Sie zusätzlich eine Diebstahlsanzeige. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.

Hinweis: Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).


Kosten

56,70 Euro

Hinweis: Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).


Rechtsgrundlagen


Zum Formular

Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises

Hinweis: Das Formular wird in der Regel nur bei der Antragstellung über die Gemeinde benötigt. Bei der Passbehörde wird eine Niederschrift aufgenommen.

Stand: 31.08.2009
Haftungsausschluss .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres


 

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