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Allgemeines zur Erfassung der Wahlberechtigten
Die Wahlberechtigten sind in Österreich in der für sie zuständigen Gemeinde in fortlaufend geführten Wählerevidenzen erfasst. Dabei ist zwischen der nationalen Wählerevidenz und der Europa-Wählerevidenz zu unterscheiden. Anlässlich jeder Wahl wird auf Basis der (Europa-)Wählerevidenz das aktuelle (Europa-) Wählerverzeichnis erstellt.
Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der (Europa-)Wählerevidenz der für sie zuständigen Gemeinde geführt. Sie müssen dafür grundsätzlich keinen Antrag stellen. Bei Bedarf kann in die (Europa-)Wählerevidenz Einsicht genommen oder Einspruch erhoben werden.
Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher hingegen müssen einen Antrag auf Eintragung in die bzw. Verbleib in der (Europa-)Wählerevidenz stellen.
Nicht österreichische EU-Bürgerinnen/Bürger müssen selbst einen Antrag stellen, um in der Europa-Wählerevidenz erfasst zu werden; in die lokalen Wählerevidenzen (für die Teilnahme an Gemeinderatswahlen bzw. in Wien an Bezirksvertretungswahlen) werden diese Personen von Amts wegen eingetragen.
Hinweis: Nur wer vor einer Wahl im Wählerverzeichnis erfasst ist, kann sein bzw. ihr Wahlrecht ausüben.
Bundesministerium für Inneres

