Deutsch | English 
HELP.gv.at
Rot-Weiss-Rote FahneIhr offizieller Amtshelfer für Österreich

Wahlen zum Europäischen Parlament

Mit der Europawahl werden alle fünf Jahre die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Österreich ist derzeit durch 17 Mitglieder vertreten. Nach dem In-Kraft-Treten des Vertrags von Lissabon ist jedoch auf EU-Ebene in Aussicht genommen, mit einem seperaten Rechtsakt die Zahl der Mitglieder auf 19 zu erhöhen.

Die Europawahl erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht, wobei das österreichische Bundesgebiet als einheitlicher Wahlkörper gilt.

Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind alle Österreicher und Österreicherinnen sowie nicht österreichische EU-Bürger und EU-Bürgerinnen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden, in Österreich bzw. ihrem Herkunftsland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Auslandsösterreicher und Auslandsösterreicherinnen haben das Recht, wahlweise die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Gastlandes zu wählen. Wenn sie sich für die Wahl der österreichischen Mitglieder entscheiden, müssen sie beim Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz in Österreich eine förmliche Erklärung dazu abgeben.

Nicht österreichische EU-Bürger und EU-Bürgerinnen mit Hauptwohnsitz in Österreich können ebenfalls entscheiden, ob sie die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Herkunftslandes wählen möchten. Wenn sie sich für die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments entscheiden, müssen sie beim Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz eine förmliche Erklärung dazu abgeben.

An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Europa-Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen.

Hinweis: In das Europa-Wählerverzeichnis können Sie Einsicht nehmen und gegebenenfalls Einspruch erheben. Mehr dazu finden Sie unter Registrierung der Wahlberechtigten (Wählerevidenz, Wählerverzeichnis).

Bei der Europawahl ist die Stimmabgabe auch mittels Wahlkarte – in jedem Wahllokal oder in Form der Briefwahl – möglich. Bei Bedarf kann der Besuch durch die besondere Wahlbehörde angefordert werden.

Auslandsösterreicher und Auslandsösterreicherinnen sowie Personen, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, haben die Möglichkeit der Stimmabgabe im Ausland (mittels Briefwahl).

Passiv wahlberechtigt, d.h. zu einer österreichischen Kandidatur zum Europäischen Parlament berechtigt, sind alle Österreicher und Österreicherinnen sowie nicht österreichische EU-Bürger und EU-Bürgerinnen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden, in Österreich bzw. ihrem Herkunftsland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres


 

Hilfe zur Suche .
Erweiterte Suche .

Fragen und Anregungen