Deutsch | English 
HELP.gv.at
Rot-Weiss-Rote FahneIhr offizieller Amtshelfer für Österreich

Elektronischer Assistent des Bundeskanzleramtes zur EU-Dienstleistungsrichtlinie

NEU seit 29. Dezember 2009

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie verpflichtet alle EU-Länder zur Beseitigung rechtlicher und bürokratischer Hindernisse. Informationen über eine Niederlassung im Dienstleistungssektor oder die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen sind ab sofort online verfügbar.

Alle EU-Mitgliedstaaten müssen ab sofort über das Internet zugängliche Portale mit elektronischen Behördendiensten anbieten, müssen klare und umfassende Informationen über die Verfahren und konkreten Anforderungen zur Verfügung stellen und die erforderlichen Verfahren (wie z.B. Einholung von Erlaubnissen und Genehmigungen, Erfüllung von Meldepflichten etc.) online durchführen. Alle Unternehmen können bei dem jeweiligen "einheitlichen Ansprechpartner" alle erforderlichen Informationen und Dokumente auch elektronisch einreichen und erhalten auf dem gleichen Weg eine Antwort.

Dafür hat das Bundeskanzleramt gemeinsam mit der Wiener Zeitung, dem Bundesrechenzentrum und der Fachhochschule Joanneum einen Online-Assistenten entwickelt. Dienstleistungswerber werden mit Hilfe eines Frage-/Antwortsystems zu den relevanten Berufsinformationen und Behördenverfahren geführt. Derzeit enthält der Assistent Beschreibungen zu 19 ausgewählten Berufen und den zugehörigen Behördenwegen auf Bundesebene. Ein bedarfsorientierter Ausbau, eine stärkere Vernetzung mit den Landes- und Gemeindeangeboten sowie eine mehrsprachige Version sind für das Jahr 2010 geplant.

Den Assistenten finden Sie ab 1. Jänner 2010 am österreichischen Portal zur Dienstleistungsrichtlinie (www.eap.gv.at).

Stand: 29.12.2009
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion

 

Hilfe zur Suche .
Erweiterte Suche .

Fragen und Anregungen