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HELP.gv.at-Newsletter Jänner 2010

Sehr geehrte HELP-Besucherinnen und HELP-Besucher!

In diesem Newsletter informieren wir Sie über folgende Themen:


Internet-Unternehmensserviceportal "USP.gv.at" startet österreichweit

Wirtschaft entlasten: Mehr als 230 Millionen Mal pro Jahr müssen heimische Unternehmen bundesrechtliche Informationsverpflichtungen erfüllen. Mit dem vom Finanzminister initiierten Projekt "Verwaltungskosten senken für Unternehmen" will die Bundesregierung den Unternehmen bis zum Jahr 2010 eine halbe Milliarde Euro und bis zum Jahr 2012 eine weitere halbe Milliarde Euro an Verwaltungskosten ersparen. Mit dem nunmehr am 1. Jänner 2010 erfolgten Start des Unternehmensserviceportals (USP) setzt die Bundesregierung einen weiteren Schritt zur Entlastung der Unternehmen.

Das Projekt "Unternehmensserviceportal" ist eine gemeinsame Initiative von Bundeskanzler und Finanzminister. Das Unternehmensserviceportal wird vom Bundesrechenzentrum im Auftrag des Finanzministers eingerichtet und betrieben. Der Inhalt des Portals wird redaktionell von der Wiener Zeitung betreut, das Unternehmensregister von der Statistik Austria bereitgestellt. Alle Bundesministerien sowie Länder, die Wirtschaftskammer und die Industriellenvereinigung unterstützen dieses Vorhaben. Ziel ist ein zentraler One-Stop-Shop als elektronischer Zugang zu Behörden.

Beim gemeinsamen Aufbau des Portals wird auf die Erfahrungen und die derzeitigen Informationen von HELP.gv.at zurückgegriffen. "Mit dem Bereich für Unternehmen in HELP.gv.at können wir auf Erfahrungen von mehr als zehn Jahren zurückgreifen. Wir kennen daher die Bedürfnisse der Unternehmen. Der existierende Inhalt für Unternehmen aus HELP.gv.at wird daher in das Unternehmensserviceportal übergeführt. Damit schaffen wir eine Fokussierung für Unternehmen im Unternehmensserviceportal und für Bürgerinnen/Bürger im Bürgerportal HELP.gv.at", berichtet Staatssekretär Josef Ostermayer.

Das Unternehmensserviceportal finden Sie seit 1. Jänner 2010 unter www.usp.gv.at.


Elektronischer Assistent des Bundeskanzleramtes zur EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie verpflichtet alle EU-Länder zur Beseitigung rechtlicher und bürokratischer Hindernisse. Informationen über eine Niederlassung im Dienstleistungssektor oder die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen sind ab sofort online verfügbar.

Alle EU-Mitgliedstaaten müssen ab sofort über das Internet zugängliche Portale mit elektronischen Behördendiensten anbieten, klare und umfassende Informationen über die Verfahren und konkreten Anforderungen zur Verfügung stellen und die erforderlichen Verfahren (z.B. Einholung von Erlaubnissen und Genehmigungen, Erfüllung von Meldepflichten) online durchführen. Alle Unternehmen können bei dem jeweiligen "einheitlichen Ansprechpartner" alle erforderlichen Informationen und Dokumente auch elektronisch einreichen und erhalten auf dem gleichen Weg eine Antwort.

Dafür hat das Bundeskanzleramt gemeinsam mit der Wiener Zeitung, dem Bundesrechenzentrum und der Fachhochschule Joanneum einen Online-Assistenten entwickelt. Dienstleistungswerberinnen/Dienstleistungswerber werden mithilfe eines Frage-/Antwortsystems zu den relevanten Berufsinformationen und Behördenverfahren geführt. Derzeit enthält der Assistent Beschreibungen zu 19 ausgewählten Berufen und den zugehörigen Behördenwegen auf Bundesebene. Ein bedarfsorientierter Ausbau, eine stärkere Vernetzung mit den Landes- und Gemeindeangeboten sowie eine mehrsprachige Version sind für das Jahr 2010 geplant.

Den Assistenten finden Sie seit 1. Jänner 2010 auf dem österreichischen Portal zur Dienstleistungsrichtlinie (www.eap.gv.at).


Änderungen auf HELP.gv.at zum Jahresbeginn

Geänderte Beträge im Jahr 2010

  • Für die Entlohnung mittels eines Dienstleistungsschecks darf das monatliche Einkommen bei jeder einzelnen Arbeitgeberin/jedem einzelnen Arbeitgeber den Grenzwert von 501,82 Euro nicht übersteigen.
  • Die neue Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beträgt 366,33 Euro im Monat und 28,13 Euro für einen Arbeitstag. Der monatliche Beitrag für die Selbstversicherung geringfügig Beschäftigter beträgt 51,69 Euro.
  • Das erhöhte Pendlerpauschale und das erhöhte Kilometergeld werden beibehalten.
  • Für die Pensionsanpassung 2010 gilt Folgendes: Aufgrund der Entwicklung der Inflationsrate im maßgeblichen Zeitraum von August 2008 bis zum Juli 2009 wurde der Anpassungsfaktor für das Jahr 2010 mit 1,15 festgesetzt. Details finden sich im Thema "Pension". Dort findet sich auch die Höhe der Ausgleichzulage im Jahr 2010.
  • Die beim Pflegegeld aktuell geltenden Werte finden sich auf HELP.
  • Die Rezeptgebühr beträgt 5 Euro.
  • Das Wochengeld für geringfügig beschäftigte Selbstversicherte wurde auf 7,91 Euro pro Tag angehoben. Das Wochengeld für selbstständig erwerbstätige Frauen, die ein Gewerbe ausüben, und Bäuerinnen beträgt 25,95 Euro pro Tag.

Neues Thema "Eingetragene Partnerschaft"

Seit 1. Jänner 2010 können in Österreich zwei Menschen des gleichen Geschlechts eine eingetragene Partnerschaft begründen. Damit gehen Sie eine Lebensgemeinschaft auf Dauer mit gegenseitigen Rechten und Pflichten ein. Detaillierte Informationen finden sich im neuen Thema "Eingetragene Partnerschaft".

Thema "Aufenthalt"

Mit 1. Jänner 2010 ist das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2009 in Kraft getreten. Die sich daraus ergebenden Änderungen finden sich insbesondere im Thema "Aufenthalt".

Thema "Visum"

Für Privateinlader sowie seit 2. März 2009 auch für Firmen- und Vereinseinladungen besteht die Möglichkeit, bei der für Ihren Hauptwohnsitz bzw. Firmen/-Vereinssitz örtlich zuständigen Fremdenpolizeibehörde eine "Elektronische Verpflichtungserklärung" abzugeben.

Seit 1. April 2009 werden Visa D für Personen erteilt, die zur Ausübung einer bloß vorübergehenden kurzfristigen selbständigen oder unselbständigen (Erwerbs)- Tätigkeit oder als Saisoniers einreisen. Dies gilt auch für Personen, die sich zu touristischen Zwecken an sich bis zu drei Monate visumfrei in Österreich aufhalten können.

Thema "Obsorge"

Neu ist seit 1. Jänner 2010, dass in sogenannten Patchworkfamilien jede Ehegattin/jeder Ehegatte ihrem Ehegatten/seiner Ehegattin in der Ausübung der (alleinigen) Obsorge für dessen/deren Kinder in angemessener Weise beizustehen hat und dass diese/dieser den (alleinig) Obsorgeberechtigten/die (alleinig) Obsorgeberechtigte – soweit es die Umstände erfordern – bei Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens vertritt. Nähre Informationen finden sich auf den Seiten "Obsorge" und "Mitwirkung und Pflichten eines Stiefelternteils".


Neue Formulare auf HELP.gv.at

  • Den neuen Meldezettel, gültig seit 1. Jänner 2010, finden Sie auf HELP im Thema "An-/Abmeldung".
  • Das Formular "Arbeitnehmerveranlagung – Antrag – L1" für das Jahr 2009 steht im Thema "Arbeitnehmerveranlagung" als PDF (druckbar) zur Verfügung.
  • Die Beilage L1k zur Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung (L1) oder Einkommensteuererklärung (E1) für das Jahr 2009 ist über die Themen "Arbeitnehmerveranlagung" und "Einkommensteuer" abrufbar.
  • In der Formularauswahl von HELP befindet sich ein aktualisierter Au-Pair-Mustervertrag.
  • Außerdem stehen im Thema "Geburt" der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld für Bezugszeiträume ab 1. Jänner 2010 sowie der Antrag auf Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld für Geburten ab 1. Jänner 2010 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr HELP-Team

Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion
Abteilung I/13 – E-Government – Programm- und Projektmanagement
Ballhausplatz 2
A-1010 Wien

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