Inhalt:
Führerschein – Duplikat
- Allgemeine Informationen
- Fristen
- Zuständige Stelle
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Rechtsgrundlagen
- Zum Formular
Allgemeine Informationen
Ein Duplikatführerschein wird ausgestellt bei:
- Ungültigkeit des alten Führerscheins (z.B. Unleserlichkeit, Unkenntlichkeit des Fotos)
- Verlust oder Diebstahl
- Namensänderung auf freiwilliger Basis
- Verlängerung bei Befristung
Seit 1. Jänner 2008 muss eine Namens- und/oder Adressänderung nicht mehr bei der Führerscheinbehörde angezeigt werden. Die Namensänderung im Führerschein können Sie freiwillig durchführen lassen, müssen es aber nicht tun. Beachten Sie, dass Sie Ihren Führerschein nur dann als amtlichen Lichtbildausweis verwenden können, wenn Sie den Namen ändern lassen.
Hinweis: Für Fahrten ins Ausland kann es erforderlich sein, Ihren Führerschein auf den richtigen Namen ändern zu lassen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der ausländischen Vertretungsbehörde des jeweiligen Landes.
Ein Duplikat wird auch ausgestellt, wenn Sie Ihren alten Führerschein gegen einen Scheckkartenführerschein umtauschen wollen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Fristen
Geht der Führerschein verloren oder wird er gestohlen, muss bei der Polizei unverzüglich – spätestens aber eine Woche nach dem Verlust oder Diebstahl – eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige gemacht werden. Eine vergebührte Bestätigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige gilt vier Wochen lang als Führerscheinersatz – allerdings nur innerhalb Österreichs.
Hinweis: Wenn Sie Ihren Führerschein im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, kann dort kein Duplikat der österreichischen Lenkberechtigung ausgestellt werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten unter "Länderspezifische Reiseinformationen" im Kapitel "Verkehr".
Zuständige Stelle
Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich
- In Städten mit Bundespolizeidirektion: die Bundespolizeidirektion
- In Wien: das Verkehrsamt
- In Städten ohne Bundespolizeidirektion bzw. in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Ausstellung eines Führerscheinduplikates stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.
Bei einem Umtausch des alten Führerscheins haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Der alte Führerschein wird abgegeben
Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt. - Der alte Führerschein wird behalten
Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.
Es gibt auch die Möglichkeit einer Expressherstellung (Mehrkosten 16 Euro). Dann wird der Führerschein innerhalb von ungefähr zwei Tagen zugestellt.
Bei Verlust oder Diebstahl wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt.
Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).
Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:
- Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
- In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
- Innerhalb Österreichs
Hinweis: Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Alter Führerschein
- Ein Passfoto (Hochformat 35 mm x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
- Eventuell Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
- Gegebenenfalls Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss oder Scheidungsurteil bzw. amtliche Unterlagen, die die Namensänderung belegen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Verlust- oder Diebstahlsanzeige
- Ein Passfoto (Hochformat 35 mm x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
- Eventuell Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
Kosten
- Duplikatausstellung: 45,60 Euro
- Expressherstellung: zusätzlich 16 Euro
Rechtsgrundlagen
§§ 14 und 15 Führerscheingesetz (FSG)
Zum Formular
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
