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Ärztliches Gutachten

Vor der Erteilung einer Lenkberechtigung hat die Antragstellerin/der Antragsteller der Behörde ein ärztliches Gutachten, das die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nachweist, vorzulegen. Das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate sein.

Achtung:

Bewerberinnen/Bewerber um die Klasse D müssen zusätzlich zumindest ein verkehrspsychologisches Screening absolvieren.

Das ärztliche Gutachten wird durch praktische Ärztinnen/Ärzte, die dazu ermächtigt sind, erstellt. Sie testen den Gesundheitszustand, um die Fahrtauglichkeit zu ermitteln. Die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber darf innerhalb der letzten fünf Jahre nicht bei der ausgewählten Ärztin/dem ausgewählten Arzt in Behandlung gewesen sein (Hausarztregelung).

Hinweis: Sie haben die Möglichkeit, eine Ärztin/einen Arzt innerhalb Österreichs auszuwählen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde oder Ihrer Fahrschule, welche Ärztinnen/Ärzte ermächtigt sind.

Gebühren:
  • 29 Euro für die Untersuchung bei den Klassen A, B, B+E und F
  • 39,90 Euro für die Untersuchung bei den Unterklassen C1 und C1+E sowie den Klassen C, D, C+E, D+E
  • 130 Euro für ein verkehrspsychologisches Screening bei der Klasse D
Stand: 1.1.2009
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie


 

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