Inhalt:
Lenkberechtigung – Verlängerung bei Befristung
- Allgemeine Informationen
- Fristen
- Zuständige Stelle
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Rechtsgrundlagen
- Zum Formular
Allgemeine Informationen
Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D oder bei körperlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein Duplikatführerschein ausgestellt.
Fristen
Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Es muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.
Hinweis: Die Klasse C gilt noch für weitere fünf Jahre als Unterklasse C1, auch wenn keine Verlängerung beantragt wird. Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Lebensjahr (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden.
Bei Fristablauf und Verzicht kann innerhalb von 18 Monaten ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine neue Führerscheinprüfung notwendig wäre.
Zuständige Stelle
jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich
- in Städten mit Bundespolizeidirektion: die Bundespolizeidirektion
- in Wien: das Verkehrsamt
- in Städten ohne Bundespolizeidirektion bzw. in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft
- in den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.
Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:
- der alte Führerschein wird abgegeben
Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt. - der alte Führerschein wird behalten
Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.
Es gibt auch die Möglichkeit einer Expressherstellung (Mehrkosten 16 Euro). Dann wird der Führerschein innerhalb von ungefähr zwei Tagen zugestellt.
Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).
Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:
- maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
- in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
- innerhalb Österreichs
Hinweis: Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis
- alter Führerschein
- ein Passfoto (Hochformat 35 mm x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
- ärztliches Gutachten
Kosten
- Verlängerung bei Befristung: 45,60 Euro
- Verlängerung Klassen C/C1/D: 11 Euro
- Expressherstellung: zusätzlich 16 Euro
Hinweis: Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.
Rechtsgrundlagen
§§ 8 und 20 Führerscheingesetz (FSG)
Zum Formular
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
