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Lenkberechtigung – Wiedererteilung


Allgemeine Informationen

Eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung nach Erlöschen ist möglich. Gründe für das Erlöschen können beispielsweise sein:

  • Fristablauf (z.B. Befristung bei den Klassen C1/C/D)
  • Entziehung der Lenkberechtigung für mehr als 18 Monate
  • Verzicht

Hinweis: Bei einer Entziehung für weniger als 18 Monate erfolgt in der Regel die formlose Wiederausfolgung des alten Führerscheins, sofern dieser nicht ungültig ist (z.B. Daten sind unleserlich, das Foto nicht mehr erkennbar).


Voraussetzungen

In begründeten Fällen sind ein ärztliches Gutachten, Nachschulungen (z.B. im Rahmen des Vormerksystems, für alkohol- oder verkehrsauffällige Lenkerinnen/Lenker) oder verkehrspsychologische Gutachten notwendig.


Fristen

Bei Fristablauf und Verzicht kann innerhalb von 18 Monaten ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine erneute Führerscheinprüfung gemacht werden muss.

Wird der Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung nach 18 Monaten gestellt, muss nur die praktische Fahrprüfung absolviert werden – eine theoretische Fahrprüfung und die Fahrschulausbildung sind in der Regel nicht mehr notwendig.


Zuständige Stelle

Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich


Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

  • Erteilung der Lenkberechtigung: 55,70 Euro
  • Expressherstellung: zusätzlich 16 Euro

Hinweis: Prüfgebühren und Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht enthalten.


Rechtsgrundlagen

§ 10 Abs. 4 Führerscheingesetz (FSG)


Zum Formular

Führerscheinantrag auf Ausstellung eines Duplikates (Verlust/Diebstahl, Namensänderung, Ungültigkeit, C/D-Verlängerung)

Stand: 31.08.2009
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie


 

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