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Rot-Weiss-Rote FahneIhr offizieller Amtshelfer für Österreich

Arbeiten im Ausland


Arbeiten im EU-Raum

Arbeitsuche vor Ort

Sie haben das Recht sich in jedem Mitgliedstaat der EU auf Arbeitsuche zu begeben und danach zu entscheiden, ob Sie als Auslandsösterreicherin/als Auslandsösterreicher im Land Ihrer Wahl bleiben wollen. Die genauen Bestimmungen des jeweiligen Landes erfahren Sie auf dem Portal "Europa für Sie" oder direkt bei den Behörden des Landes, in dem Sie arbeiten wollen.

Wenn Sie auf dem Portal "Europa für Sie" (Kapitel "Arbeiten in Europa") die gewünschten Informationen nicht finden konnten, haben Sie die Möglichkeit, eine Anfrage an EUROPA DIREKT unter der kostenfreien Telefonnummer 00800/67 89 10 11 oder online an Citizens Signpost Service zu stellen. Die Expertinnen/Experten von Citizens Signpost Service beantworten kostenlos innerhalb einer Woche Fragen im Zusammenhang mit der Mobilität im europäischen Binnenmarkt.

Hinweis: Der Zeitraum, der Ihnen zur Arbeitsuche eingeräumt wird, umfasst sechs Monate.

Auch nach Ablauf der sechs Monate, die Ihnen zur Arbeitsuche eingeräumt werden, können Sie nicht zur Rückreise nach Österreich aufgefordert werden, solange Sie Ihre Stellensuche glaubwürdig belegen können oder begründete Erfolgsaussichten (wie etwa Vorstellungsgespräche) nachweisen können.

Arbeitsuche über das Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich

Das Arbeitsmarktservice Österreich bietet Ihnen einen umfassenden Service zum Thema Beschäftigung im Ausland. Sie können auch im eJobRoom des AMS nach einem Job im Ausland suchen.

Hinweis: Für alle Fragen zum Thema EU- und Arbeitslosenversicherungsrecht, können Sie sich ebenfalls an das AMS wenden.

EURES – Europaweite Arbeitskraftvermittlung

EURES ist eine Kooperative von 450 Euroberaterinnen/Euroberatern aus Ländern des europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Teil der Dienstleistung ist die EURES-Datenbank, die Sie über ein Selbstbedienungsgerät auch selbst abrufen können, und damit über ein umfangreiches Informationssystem zur europaweiten Stellenvermittlung verfügen. Alle EWR-weiten Stellenangebote sind auf jeder Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice abrufbar. Beratungen finden im jeweils zuständigen Bundesland statt, wobei EURES vornehmlich zur Vermittlung längerfristiger Jobs (ca. ein Jahr) gedacht ist.

Arbeitsmarktservice via Internet

Folgende Länder bieten Informationen über ihr Arbeitsmarktservice via Internet an:

Das EURES InfoCenter weist besonders darauf hin, dass Grundkenntnisse der jeweiligen Landessprache unbedingt erforderlich sind.

Soziale Sicherheit

Soziale Sicherheit vereint Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie der Familienbeihilfe. In all diesen Bereichen bestehen internationale Bindungen mit Österreich, die durch unterschiedliche Abkommen im Bereich der Sozialversicherung geregelt sind. Daraus entstehen Optionen, die Ihnen als Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher zugute kommen. Zur Wahrnehmung Ihrer Interessen finden Sie im Folgenden die Grundpfeiler zwischenstaatlicher Sozialleistungen, aus denen Sie Ihre individuellen Ansprüche ableiten können.

  • Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit
  • Berücksichtigung aller erworbenen Versicherungszeiten
  • Pensionsanspruch aus den zurückgelegten Versicherungszeiten
  • Berücksichtigung eventueller Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten
  • Export von Geldleistungen an Anspruchsberechtigte ins Ausland
  • Hilfe im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung durch Versicherungsträger im Ausland

Diese Grundsätze werden mittels E-Formularen geltend gemacht.

E-Formulare

E-Formulare dienen der Geltendmachung Ihrer sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche. Nachdem es sich um standardisierte Unterlagen handelt, können Sie unabhängig vom Aufenthaltsland jeweils Exemplare in Ihrer eigenen Sprache verwenden.

zuständige Behörde:

Sie erhalten E-Formulare beim zuständigen Sozialleistungsträger des Landes, in dem Sie sich aufhalten.

Die wichtigsten E-Formulare:

  • Reihe E 100: Ansprüche auf Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft
  • Reihe E 200: Berechnung und Zahlung von Pensionen
  • Reihe E 300: Ansprüche auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit
  • Reihe E 400: Ansprüche auf Familienleistungen

Im neuen Aufenthaltsland können Sie bei Bedarf die Formulare den zuständigen Stellen vorlegen (alle zweckdienlichen Informationen befinden sich auf der Rückseite des Formulars).


Arbeiten im Nicht-EU-Raum

Da die Regelungen bezüglich Einreise, Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis und Sozialversicherung von Land zu Land unterschiedlich sind, empfiehlt es sich in einem ersten Schritt die ausländische Vertretungsbehörde in Österreich zu kontaktieren. Dort erhalten Sie ausführliche Informationen und hilfreiche Tipps für Ihre Arbeitsaufnahme im Ausland.

Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten


 

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