Inhalt:
Kfz-Zulassung
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Zuständige Stelle
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Zusätzliche Informationen
- Rechtsgrundlagen
Allgemeine Informationen
Die Zulassung ist die behördliche Registrierung (Anmeldung) eines Kraftfahrzeuges. Das Kfz darf erst nach der Zulassung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden.
Voraussetzungen
Bevor Sie Ihr Kraftfahrzeug bei einer Zulassungsstelle der Versicherungsgesellschaften anmelden können, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Hinweis: Hat die Versicherung, bei der Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, in Ihrem Wohnbezirk keine Zulassungsstelle, dann muss die Zulassungsstelle eines anderen Versicherers die Zulassung übernehmen.
Zuständige Stelle
Eine Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes, die für Ihren Wohnbezirk ermächtigt ist
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle Ihres Wohnbezirks. Dort werden die Daten eingetragen, ohne dass Sie ein Formular ausfüllen müssen. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Bei der Kfz-Zulassung wird von der zuständigen Behörde eine Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein) ausgestellt.
Sie erhalten auch ein sogenanntes Fahrzeug-Genehmigungsdokument. Dieses besteht aus dem Teil 2 der Zulassungsbescheinigung und dem vorgelegten Genehmigungsnachweis. Beide Dokumente werden von der Zulassungsstelle miteinander verbunden. Bei einer neuerlichen Zulassung des Fahrzeuges ist dann dieses hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument vorzulegen.
Nach der Entrichtung der Gebühren erhalten Sie direkt bei der Zulassungsstelle die Kennzeichentafeln und die Begutachtungsplakette ausgehändigt.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis der Anmelderin/des Anmelders
- Zum Nachweis des Hauptwohnsitzes:
- Bestätigung der Meldung oder
- Sonstige Bestätigung einer Meldebehörde oder
- Abfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle
(Eine Abfrage ist nicht bei allen Zulassungsstellen möglich – die Kosten können an die Antragstellerin/den Antragsteller weiterverrechnet werden.)
- Versicherungsbestätigung
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Bei erstmaliger Zulassung:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- Nachweis für die Zulassung oder
- Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
- Bei neuerlicher Zulassung:
- Das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bei erstmaliger Zulassung:
- Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Kfz nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsmaklerin/einen Versicherungsmakler)
- Personen unter 18 Jahren: zusätzlich
- Vollmacht der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten (mit Angabe der Fahrzeugdaten)
- Bestätigung der Meldung der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten im Original
- Amtlicher Lichtbildausweis der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten in Kopie
- Bei Neuanmeldung: zusätzlich
- Eintrag der Eigentümerin/des Eigentümers im Typenschein oder
- Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name der Käuferin/des Käufers daraus hervorgeht
- Bei Gebrauchtwagenanmeldung: zusätzlich
- Gültiges, positives Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung (Pickerl) unterliegen
- Persönliche Erklärung der Vorbesitzerin/des Vorbesitzers bei der Zulassungsstelle oder
- Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name der Käuferin/des Käufers daraus hervorgeht oder
- Eventuell Schenkungsvertrag, gerichtliches Urteil, gerichtlicher Beschluss, Einantwortungsbeschluss, Zustimmungserklärung der/des zur Vertretung des Nachlasses Berufenen, Zuschlag bei Versteigerung, Einbringungsvertrag, Benützungsüberlassungserklärung
- Bei Leasing: zusätzlich
- Leasingbestätigung
- Bei Firmenwagen: zusätzlich
- Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen als Nachweis für den Firmenstandort
- Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung bei juristischen Personen als Nachweis für den Firmensitz
- Inhaltlich aktueller Vereinsregisterauszug oder Abfrage beim Zentralen Vereinsregister bei Vereinen
- Bei Eigenimport: zusätzlich
- Bei Bedenken wegen der Echtheit der Unterschriften: eventuell
- Beglaubigung oder
- Bestätigung durch die Behörde, durch den ÖAMTC bzw. ARBÖ oder
- Vermittlungsstampiglie einer Kfz-Händlerin/eines Kfz-Händlers
Kosten
- Behördenanteil: 110,40 Euro
- Bearbeitungsleistung: 41,70 Euro
- Begutachtungsplakette: 1,45 Euro
- Kennzeichentafeln (wenn das Kennzeichen beibehalten wird, entfallen diese Kosten)
- Pkw und Lkw: 18 Euro
- Motorrad: 9,80 Euro
- Motorfahrrad: 5,50 Euro
- Anhänger: 9 Euro
- Zugmaschine: 9 Euro
Zusätzliche Informationen
Durch eine EU-Richtlinie wurden die Zulassungsdokumente von Fahrzeugen in den Mitgliedstaaten in Aufmachung und Inhalt harmonisiert. Dadurch wird sichergestellt, dass die in einem Mitgliedstaat ausgestellten Zulassungsdokumente in anderen EU-Ländern leichter verstanden und damit überall anerkannt werden.
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Zulassungsstellenverordnung (ZustV)
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

