Inhalt:
Zulassungsbescheinigung – Duplikat bei Verlust oder Diebstahl
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Zuständige Stelle
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Rechtsgrundlagen
Allgemeine Informationen
Nach Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung müssen Sie ein Duplikat beantragen.
Voraussetzungen
Nach dem Diebstahl muss bei der Polizei unverzüglich eine Diebstahlsanzeige gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Diebstahl im Ausland erfolgt ist.
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung ist eine Erklärung gegenüber der Zulassungsstelle über den Verlust ausreichend – ein Zulassungsbescheinigungsduplikat wird sofort ausgestellt.
Hinweis: Der Verlust kann auch bei der Polizei gemeldet werden. Mit der Verlustbestätigung dürfen Sie eine Woche lang mit dem Kfz fahren.
Zuständige Stelle
Eine Zulassungsstelle, die für Ihren Wohnbezirk ermächtigt ist
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle Ihres Wohnbezirks. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Es wird Ihnen ein Duplikat des jeweils verlorenen Teils der Zulassungsbescheinigung ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
- Diebstahls- oder Verlustanzeige oder Erklärung über den Verlust
- Bei Vertretung: Vollmacht, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht persönlich erscheint (z.B. eine Versicherungsvertreterin/ein Versicherungsvertreter)
Kosten
Für die Duplikatausstellung fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Zulassungsstellenverordnung (ZustV)
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

