Inhalt:
Kfz-Abmeldung
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Rechtsgrundlagen
Allgemeine Informationen
Sie können Ihr bisher zugelassenes Fahrzeug vorübergehend (Hinterlegung von Kennzeichen) oder endgültig abmelden.
Zuständige Stelle
Jede Zulassungsstelle innerhalb Österreichs
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Die Abmeldung wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 vermerkt. Den Teil 1 bekommen Sie zurück, falls keine Gründe dagegenstehen. Bei einer neuerlichen Zulassung wird der bisherige Teil 2 durch einen neuen ersetzt und es wird die Anzahl der bisherigen Zulassungen angegeben.
Hinweis: Falls Sie die Zulassungsbescheinigung oder einen Teil davon nicht vorlegen können, müssen Sie bei der Zulassungsstelle eine Erklärung über den Grund dafür abgeben.
Sie können die Kennzeichentafeln für ein anderes Fahrzeug derselben Untergruppe auch für längstens sechs Monate reservieren lassen. In diesem Fall muss die Anmeldung des neuen Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle vorgenommen werden, wo das alte Fahrzeug abgemeldet wurde.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis der Abmeldenden/des Abmeldende
- Zulassungsbescheinigung (beide Teile)
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- Nachweis für die Zulassung oder
- Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis bzw.
- Das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Vollmacht, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht selbst erscheint
- Kennzeichentafeln
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlagen
- § 43 Kraftfahrgesetz (KFG)
- Zulassungsstellenverordnung (ZustV)
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

