Inhalt:
Typisierung von Kfz
- Typisierung von Kfz-Umbauten
- Typisierung von Spezialfahrzeugen
- Typisierung bei Import von Kfz
- Anhängevorrichtung
- Motortausch
- Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Verlust oder Diebstahl des Typenscheins
Hinweis: Erst durch die Ausstellung des Typenscheines oder einer Einzelgenehmigung oder mit der Bestätigung für die Zulassung ist die Inhaberin/der Inhaber befugt, das Kfz oder den Anhänger in Betrieb zu nehmen.

