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Rot-Weiss-Rote FahneIhr offizieller Amtshelfer für Österreich

Typisierung von Kfz

Hinweis: Erst durch die Ausstellung des Typenscheines oder einer Einzelgenehmigung oder mit der Bestätigung für die Zulassung ist der Inhaber oder die Inhaberin befugt, das Kfz oder den Anhänger in Betrieb zu nehmen.



 

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