Inhalt:
Typisierung von Kfz
- Typisierung von Kfz-Umbauten
- Typisierung von Spezialfahrzeugen
- Typisierung bei Import von Kfz
- Anhängevorrichtung
- Motortausch
- Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Verlust oder Diebstahl des Typenscheins
Hinweis: Erst durch die Ausstellung des Typenscheines oder einer Einzelgenehmigung oder mit der Bestätigung für die Zulassung ist der Inhaber oder die Inhaberin befugt, das Kfz oder den Anhänger in Betrieb zu nehmen.

