Inhalt:
Verlust von persönlichen Gegenständen
Besonders häufig gehen persönliche Gegenstände in öffentlichen Verkehrsmitteln verloren. Wenn Sie vermuten, einen persönlichen Gegenstand (z.B. Schlüssel, Geldbörse, Handy, Handtasche, Schmuck, Reisegepäck, Koffer) in einem öffentlichen Verkehrsmittel verloren zu haben, können Sie sich beispielsweise an folgende Stellen wenden:
Öffentliche Verkehrsmittel
Wenn Sie einen Gegenstand in einem öffentlichen Verkehrsmittel verloren haben, dann wenden Sie sich gleich an die Zentralstelle des jeweiligen Verkehrsbetriebs.
Hinweis: Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt.
Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein Jahr lang aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt.
Flughafen
- Fundbüro Flughafen Graz
- Fundbüro Flughafen Innsbruck
- Fundbüro Flughafen Klagenfurt
- Fundbüro Flughafen Linz
- Fundbüro Flughafen Salzburg
- Fundbüro Flughafen Wien
Die bei den Fundstellen an den Flughäfen abgegebenen Gegenstände werden bei größeren Flughäfen ein Jahr lang aufbewahrt bzw. im Fall von kleineren Flughäfen an die örtlich zuständige Fundbehörde weitergeleitet.
Inländische Reisepässe oder Dokumente, deren Besitzerinnen/Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden ebenfalls an die Fundbehörde weitergeleitet. Ausländische Dokumente werden an die ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich weitergeleitet.
Bei den Fundbüros bzw. Fundschaltern der Flughäfen werden keine Verlustanzeigen entgegengenommen. Weiters führen sie keine Verständigungen durch, wenn ein verlorener Gegenstand in der Zwischenzeit gefunden wurde. Die Besitzerin/der Besitzer muss daher selbst telefonisch nachfragen.
Österreichische Bundesbahn (ÖBB)
Im Fall eines Verlustes sollten Sie sich zunächst an die Zugbegleiterin/den Zugbegleiter wenden. Gefundene Gegenstände werden zwei bis drei Wochen lang im Bahnhof aufbewahrt, wo diese abgegeben wurden. Gleichzeitig wird ein Nachforschungsauftrag an alle Bahnhöfe geschickt, um dadurch die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer so schnell wie möglich ausfindig zu machen.
Die im Bahnhof aufbewahrten Gegenstände kommen nach zwei Wochen zur Zentralsammelstelle der ÖBB (Lost and Found Sammelstelle am Wiener Südbahnhof). Dort werden sie maximal für ein halbes Jahr aufbewahrt. Nach dieser Zeit werden sie – je nach Zustand – entweder verkauft, entsorgt oder versteigert.
Verlorene bzw. vergessene Ausweise und sonstige Dokumente sowie Kontokarten und Geldbörsen werden von der ÖBB-Fundsammelstelle nach einigen Werktagen an den Fundservice des Magistrats weitergeleitet.
Bundesministerium für Inneres

