Deutsch | English 
HELP.gv.at
Rot-Weiss-Rote FahneIhr offizieller Amtshelfer für Österreich

Allgemeine Informationen

Mit der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2002 wurde das Fundrecht neu geregelt. Damit nehmen ausschließlich die Gemeinden – und nicht mehr die Polizei – die Funktion der Fundbehörde wahr.

Achtung:

Ausgenommen von der Regelung der Zuständigkeit sind nach wie vor Bereiche, in denen gesetzlich vorgesehen ist, dass der Verlust und/oder Fund bei einer Dienststelle der Polizei oder einer anderen Behörde anzuzeigen ist.

Dazu gehören beispielsweise Führerschein, Zulassungsbescheinigung, Kennzeichentafeln. Auch "bedenkliche Funde" wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen zur Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden.

Wenn es sich nicht um einen Verlust, sondern um einen Diebstahl handelt, ist immer die Polizei zuständig.

Lesen Sie mehr in den Kapiteln "Verlustanzeige" und "Diebstahlsanzeige".
Stand: 15.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres


 

Hilfe zur Suche .
Erweiterte Suche .

Fragen und Anregungen