Inhalt:
Verlust von Ausweisen
Achtung:
Im Fall eines Diebstahls von Personalausweis oder Reisepass ist eine Diebstahlsanzeige gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben.
Hinweis: Für eine Neuausstellung eines Behindertenpasses, eines Schüler- oder Studentenausweises, einer Jahresnetzkarte etc. wenden Sie sich bitte an die jeweilige ausstellende Institution.
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres
Bundesministerium für Inneres

