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Rot-Weiss-Rote FahneIhr offizieller Amtshelfer für Österreich

Verlust von Ausweisen

Achtung:

Im Fall eines Diebstahls von Personalausweis oder Reisepass ist eine Diebstahlsanzeige gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben.

Hinweis: Für eine Neuausstellung eines Behindertenpasses, eines Schüler- oder Studentenausweises, einer Jahresnetzkarte etc. wenden Sie sich bitte an die jeweilige ausstellende Institution.

Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres


 

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