Inhalt:
Ausstellung einer Heiratsurkunde/internationalen Heiratsurkunde
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Zuständige Stelle
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Zusätzliche Informationen
- Rechtsgrundlagen
- Zum Formular
Allgemeine Informationen
Die Heiratsurkunde gehört neben der Geburtsurkunde und der Sterbeurkunde zu den drei wesentlichen Personenstandsurkunden.
Die Heiratsurkunde enthält
- die Familiennamen und die Vornamen der Eheleute,
- ihre Familiennamen vor der Eheschließung,
- ihren Wohnort,
- den Tag, den Ort und die Eintragung ihrer Geburt,
- die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft und
- den Tag und den Ort der Eheschließung.
Im Vermerk der Heiratsurkunde kann zusätzlich noch Folgendes festgehalten werden:
- Angaben zur Führung eines Doppelnamens und Bestimmung, welcher Bestandteil gemeinsamer Familienname werden soll
- Bestimmung des Familiennamens der aus der Ehe stammenden Kinder
- weitere namensrechtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der Ehe
- Auflösung oder Nichtigerklärung der Ehe
Hinweis: Etwaige akademische Grade und Berufsbezeichnungen bzw. Standesbezeichnungen werden dem Namen beigefügt.
Die internationale Heiratsurkunde wird mehrsprachig, in der Regel zehnsprachig, ausgestellt.
Voraussetzungen
Damit Dritte nicht frei auf Ihre Daten zugreifen können, ist das Recht auf Ausstellung einer Heiratsurkunde auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt:
- Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird
- Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht
- Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen der Vollziehung der Gesetze
Zuständige Stelle
für Eheschließungen vor dem 1.8.1938:
- das Pfarramt der Kirchengemeinde des Trauungsortes
für Eheschließungen zwischen dem 1.1.1938 und dem 31.12.1938:
die Bezirksverwaltungsbehörde, die für den Trauungsort örtlich zuständig ist:
- die Bezirkshauptmannschaft
- in Statutarstädten: der Magistrat
- in Wien: die Standesämter in Wien
für Eheschließungen nach dem 1.1.1939:
die Personenstandsbehörde, die für den Trauungsort örtlich zuständig ist:
- das Standesamt oder der Standesamtsverband der Gemeinde
- in Statutarstädten: das Standesamt des Magistrats
- in Wien: die Standesämter in Wien
Verfahrensablauf
Die Ausstellung der Heiratsurkunde bzw. der internationalen Heiratsurkunde muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch (mit Bürgerkarte) erfolgen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.
Hinweis: Die Heiratsurkunde wird bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
- bei persönlicher Vorsprache: amtlicher Lichtbildausweis
- eventuell Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses
Kosten
- Antrag:
- mündlich: gebührenfrei
- schriftlich: 13,20 Euro Bundesgebühr
- Ausstellung einer Heiratsurkunde: 8,70 Euro (6,60 Euro Bundesgebühr plus 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe)
Hinweis: Bei Zusendung der Heiratsurkunde entstehen in der Regel weitere Kosten. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Standesamt.
Zusätzliche Informationen
Österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sowie Staatenlose (mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich) können eine ausländische Heiratsurkunde über die österreichischen Vertretungsbehörden oder das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten beantragen (= Urkundenbeschaffung).
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Personenstandsverordnung (PStV)
Zum Formular
Bundesministerium für Inneres

